Kleingewerbe Handwerk anmelden - Anleitung & Gründungstipps

Die Anmeldung und Führung eines Kleingewerbes ist in verschiedenen Handwerksbranchen an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Viele Gewerbe, wie unter anderem Dachdecker und Tischler sind zulassungspflichtige Handwerke, die einen Meisterbrief erfordern. Gleichzeitig müssen Sie für die Anmeldung des Kleingewerbes entscheiden, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und welche Versicherungen Sie brauchen. Viele weitere Faktoren, die für die Gründung relevant sind, lesen Sie hier.

Definition Kleingewerbe

Wenn die unternehmerische Tätigkeit in Bezug auf den Umfang und die Erträge kleiner ist, wird es als Kleingewerbe bezeichnet. Dadurch ergeben sich steuerliche und rechtliche Erleichterungen. Oftmals sind Kleinunternehmer Einzelunternehmer, die die Geschäfte alleine oder mit wenigen Mitarbeitenden betreiben. Je nach Land und Region können die genauen Kriterien für ein Kleingewerbe jedoch variieren. In jedem Fall muss der Jahresumsatz unter einer gewissen Grenze liegen. Dazu wird die Anzahl der Beschäftigten limitiert und eine einfache Unternehmensstruktur muss ebenfalls vorliegen.

Überlegungen vor der Gründung

Die Gründung eines Kleinunternehmens kann in vielerlei Hinsicht sinnvoll sein, vor allem aber aus den folgenden Gründen:

  • Niedrige Betriebskosten
  • überschaubarer Kundenkreis
  • persönlicher Kundenkontakt
  • Flexibilität
  • einfache Geschäftsstruktur
  • steuerliche Vorteile

Wichtige Überlegungen vor der Gründung sollten sich auf die folgenden Bereiche konzentrieren.

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Standort

Der Standort für das Kleingewerbe im Handwerk ist vor allem entscheidend, wenn es um Faktoren wie die Kundennähe, die Konkurrenz, die Mietkosten oder auch die Verkehrsanbindung geht.

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Voll- oder Teilzeit

Möchten Sie Ihr Kleingewerbe direkt in Vollzeit betreiben oder lieber erst in Teilzeit beginnen? Die Antwort ist sehr individuell und hängt vom eigenen Geschäftsmodell, aber auch den finanziellen Ressourcen ab, die Sie zur Verfügung haben.

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Rechtsform

Als Kleingewerbe kommen vor allem Einzelunternehmen oder Personengesellschaften infrage.

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Finanzierung

Vor der Gründung sollten Sie in Erfahrung bringen, wie Sie das Unternehmen finanzieren können und ob für Sie Fördermittel oder Zuschüsse infrage kommen.

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Versicherungen und Genehmigungen

Gerade im Handwerk kann es sein, dass Sie über bestimmte Genehmigungen oder einen Meisterbrief verfügen müssen, um sich selbstständig zu machen. Informieren Sie sich außerdem vor der Gründung des Kleingewerbes über notwendige Versicherungen.

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist in vielen Ländern, auch in Deutschland, eine steuerliche Erleichterung für kleine Unternehmen und Selbstständige. Das Ziel ist es, dass der administrative Aufwand sowie auch die steuerlichen Belastungen reduziert werden.

Wichtig: In Deutschland wird die Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG geregelt. Sie besagt, dass Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro übersteigen wird.

Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, muss daher auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen – kann umgekehrt aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung auf einen Blick:

  • der administrative Aufwand ist geringer, da keine Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt werden muss
  • da keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss, bleibt im Unternehmen mehr Liquidität
  • Kleinunternehmer können Dienstleistungen und Waren durch die fehlende Umsatzsteuer günstiger anbieten, was einen Wettbewerbsvorteil darstellt
  • der Einstieg in die Selbstständigkeit ist ohne Umsatzsteuer und die finanzielle und administrative Belastung einfacher

Ein Nachteil der Kleinunternehmerreglung ist aber definitiv, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist. Das bedeutet, dass Sie mit einem Kleingewerbe im Handwerk die Umsatzsteuer, die auf Einkäufe entfällt, nicht als Vorsteuer abziehen können. Gerade bei hohen Investitionen oder Betriebskosten kann das nachteilig sein, ebenso wie das Image, welches ohne Umsatzsteuer als weniger professionell wahrgenommen werden könnte. Die Skalierung ist durch die Umsatzgrenze eingeschränkt.

Unterschiede der Kleinunternehmerregelung für die verschiedenen Unternehmensarten:

Kleingewerbe

Kleinunternehmen

Freiberufler

Hausgewerbe

Rechtliche Grundlage

BGB

BGB oder HGB

in §18 Einkommenssteuergesetz gelistete Katalogberufe

nach § 2 Abs. 2 Heimarbeitergesetz

Gesellschaftsform

Einzelunternehmen oder GbR

jede Gesellschaftsform möglich: Kleingewerbe, Personen-, Kapitalgesellschaften

Selbstständige Tätigkeit u.a. in Wissenschaft, Kunst oder Erziehung

Herstellung,
Verarbeitung oder
Verpackung von
Waren im Auftrag
Dritter

Buchführung

Wahlmöglichkeit einfache oder doppelte Buchführung

Rechnungen ohne Umsatzsteuer.
Keine Vorsteuer

Gewinnbesteuerung nach persönlichem Steuersatz. Keine Gewerbesteuer

Einkommensteuer Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

Finanzchaos? Software nutzen!

Die effektive Verwaltung sämtlicher finanziellen Aspekte eines Unternehmens kann mitunter eine der größten Herausforderung darstellen. Hierbei erweist sich eine speziell für Handwerksbetriebe entwickelte Software als äußerst empfehlenswert. Durch ihre umfassenden Funktionen ermöglicht sie nicht nur eine präzise Finanzverfolgung, sondern bietet auch Kontrolle über Aufträge, Buchhaltung, Zeiterfassung und viele weitere Aspekte des betrieblichen Alltags.

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Vor- und Nachteile eines Kleingewerbes

Vorteile

Nachteile

Weniger Bürokratie

Limitiertes Budget und eingeschränkte Möglichkeiten zur Finanzierung

Einfachere Buchführung

Eventuell weniger professionelle Wahrnehmung auf dem Markt

Keine oder nur geringe Kosten für die Gewerbeanmeldung

Beschränkte Wachstumsmöglichkeiten und Übergang zu einem größeren Unternehmensmodell

Geschäft kann auch nebenberuflich geführt werden

In der Regel persönliche Haftung für Geschäftsschulden

Je nach Handwerk keine Nachweise oder besonderen Qualifikationen notwendig

Kein Vorsteuerabzug möglich

Mögliche Anwendung der Kleinunternehmerregelung mit Umsatzsteuerbefreiung

Unter Umständen Schwierigkeiten bei der Sicherung von Geschäftskrediten

Volle Kontrolle über die Geschäftsentscheidungen

Kleingewerbe ohne Meister gründen

In vielen Branchen ist in Deutschland die Gründung eines Kleingewerbes auch ohne Meisterbrief möglich. Gerade im Handwerk gibt es aber bestimmte Berufe, die als zulassungspflichtiges Handwerk gelten und bei denen die Meisterpflicht besteht. Das bedeutet, dass für die selbstständige Ausübung dieser Tätigkeiten ein Meisterbrief erforderlich ist.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausübung von Handwerksberufen in Deutschland sind in der Handwerksordnung (HwO) festgelegt. In Anlage A (§ 1 Absatz 2 HwO) sind die zulassungspflichtigen Handwerke aufgelistet, für die ein Meisterbrief erforderlich ist. Beispiele sind:

  • Dachdecker
  • Maler und Lackierer
  • Tischler
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Elektriker
  • Elektrotechniker
  • Zimmerer
  • Maurer und Betonbauer
  • Parkettleger
  • Klempner
  • Kälteanlagenbauer
  • Metallbauer

Die Liste der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe, die ohne Meisterbrief betrieben werden dürfen, sind in Anlage B (§ 18 Absatz 2 HwO) aufgeführt. Auch hierfür einige Beispiele:

  • Kürschner
  • Brauer und Mälzer
  • Gebäudereiniger
  • Keramiker
  • Bodenleger
  • Rohr- und Kanalreiniger

Kleingewerbe im Nebenerwerb

In Deutschland ist die Gründung eines Kleingewerbes im Nebenerwerb möglich und sogar recht weit verbreitet. Das finanzielle Risiko kann minimiert werden und Sie können sich Stück für Stück in die Selbstständigkeit einarbeiten. Beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • auch ein Kleingewerbe muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden
  • in der Regel müssen Sie Ihre Krankenkasse über Ihre Nebentätigkeit informieren
  • auch die Einkünfte aus einem Kleingewerbe müssen versteuert werden
  • klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob das Nebengewerbe erlaubt ist
  • eine deutliche Gewinnerzielungsabsicht sollte sicher sein, da eine dauerhafte Verlustsituation vom Finanzamt als „Liebhaberei“ eingestuft werden könnte

Begriffe: Kleingewerbe oder Nebengewerbe?

Die Begriffe Kleingewerbe und Nebengewerbe bezeichnen unterschiedliche Aspekte einer gewerblichen Tätigkeit. Oft werden sie verwechselt oder falsch verwendet. Der größte Unterschied ist die Tatsache, dass ein Nebengewerbe tatsächlich nur im Nebenerwerb betrieben werden kann, wohingegen Sie ein Kleingewerbe sowohl im Neben- als auch im Haupterwerb betreiben können. Als weiteres Unterscheidungsmerkmal ist es wichtig, worauf sich das Gewerbe bezieht. Ein Kleingewerbe bezieht sich auf den Umfang und die wirtschaftliche Größe des Gewerbes sowie auf die steuerlichen Aspekte. Ein Nebengewerbe wiederum bezieht sich auf die zeitliche und arbeitsgemäße Einordnung der gewerblichen Tätigkeit im Vergleich zur Haupttätigkeit.

Genehmigung des Arbeitgebers

Prüfen Sie vor der Aufnahme eines Nebenerwerbs Ihren Arbeitsvertrag auf Klauseln, die sich auf eine Nebentätigkeit beziehen. Einige Arbeitgeber verlangen, dass jegliche Art von Nebentätigkeit vorher genehmigt werden muss. Es kann im Vertrag außerdem ein Konkurrenzverbot vereinbart sein. Das bedeutet, dass man Ihnen verboten hat, für ein Konkurrenz-Unternehmen zu arbeiten oder ein eigenes Geschäft im gleichen Bereich zu gründen. Wenn Sie eine Genehmigung erhalten, lassen Sie sich diese in jedem Fall schriftlich ausstellen. Sie sollten Ihren Arbeitgeber generell offen und transparent über Ihre Pläne informieren, auch wenn es keine entsprechenden Erlaubnisklauseln gibt. So vermeiden Sie mögliche Konflikte. Es ist außerdem wichtig, dass die Nebentätigkeit keinen Einfluss auf die Leistung oder die Verfügbarkeit in Ihrem Hauptjob hat.

Wichtig: Achten Sie bei einem Hauptjob und einem Nebengewerbe darauf, dass Sie die gesetzlichen Ruhezeiten und die Höchstarbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz einhalten, um sich rechtlich nicht angreifbar zu machen.

Empfehlung: Behalten Sie Ihre Arbeitsstunden im Blick

Die Verwendung einer Software mit integrierter Arbeitszeiterfassung bietet nicht nur Arbeitgebern, sondern auch Mitarbeitenden den Vorteil, die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten zu kontrollieren. Diese Funktion ermöglicht eine transparente Erfassung der Arbeitszeiten aller Teammitglieder, fördert die Selbstkontrolle und stärkt das Bewusstsein für gesetzliche Vorgaben. Zudem sorgt das Modul für eine exakte Abrechnung Ihrer Aufträge, da die Zeiten direkt Ihrem Auftrag zugeordnet werden.
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Kleingewerbe im Handwerk anmelden

Die Entscheidung steht fest – Sie möchten ein Kleingewerbe im Handwerk anmelden. Wir erläutern Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen müssen.

Schritt 1 – Anmeldung beim Gewerbeamt

Wenden Sie sich zuerst an die zuständige Gemeinde oder Stadt und suchen Sie das Gewerbeamt auf. Sie können das Kleingewerbe direkt vor Ort oder je nach Gemeinde auch online anmelden. Eine alternative Möglichkeit ist es, beim Ordnungsamt einen Gewerbeschein zu beantragen (ebenfalls je nach Stadt sogar online). Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt davon ab, ob es sich um ein zulassungspflichtiges oder zulassungsfreies Handwerk handelt. Bringen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis mit – je nach Situation auch Ihre Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Wenn es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt, müssen Sie auch Ihren Meisterbrief bereithalten.

Wichtig: Noch vor der Beantragung sollten Sie überprüfen, ob Sie sich durch Ihre geplante Tätigkeit in der Handwerksrolle registrieren müssen. Dies ist ein Verzeichnis für bestimmte Handwerksberufe. Falls dem so ist, benötigen Sie zusätzlich eine Handwerkskarte.

Gewerbeanmeldung ausfüllen

Das Formular für die Gewerbeanmeldung können Sie sich bereits vorher herunterladen und in Ruhe ansehen sowie ausfüllen. Sie tragen dort Ihre Angaben zur Person, zum Betrieb, Ihre Anschrift und auch die Daten ein, falls es sich um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit oder eine Tätigkeit mit Handwerksrolle handelt.

Schritt 2 – Anmeldung beim Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung werden Sie in der Regel postalisch vom Finanzamt kontaktiert. Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Auf diese Weise erhalten Sie Ihre Steuernummer, mit der Sie Rechnungen schreiben können.

Schritt 3 – Anmeldung bei der Kammer

Für den Fall, dass das Gewerbeamt die zuständige Kammer nicht direkt informiert, müssen Sie diesen Schritt alleine durchführen. Für die Anmeldung eines Kleingewerbes im Handwerk ist die Handwerkskammer (HWK) zuständig.

Wissenswert: Je nach Situation kann es sein, dass Sie von den Kammerbeträgen befreit sind. Das ist zum Beispiel für die ersten zwei Jahre der Fall, wenn Sie zum ersten Mal ein Gewerbe anmelden, nicht im Handelsregister angemeldet sind und pro Jahr weniger als 25.000 Euro verdienen.

Schritt 4 – Anmeldung beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft

Möchten Sie mit Ihrem neuen Handwerksbetrieb auch Mitarbeitende einstellen, müssen Sie sich beim Arbeitsamt um eine Betriebsnummer kümmern. Ebenfalls in dieser Situation Pflicht ist auch die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft der Stadt.

Besonderheiten in verschiedenen Branchen

Je nach Branche kann die Anmeldung eines Kleingewerbes im Handwerk verschiedene Anforderungen mit sich bringen.

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Elektriker

Wenn Sie im Elektrohandwerk ein Kleingewerbe anmelden wollen, sollten Sie folgendes Wissen. In Deutschland dürfen Elektroinstallationen nur von konzessionierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Das bedeutet, dass eine Elektrofachkraft mit Meistertitel im Betrieb tätig sein muss. Es ist zudem eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

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SHK

Auch im Bereich Sanitär, Heizung und Klima ist in der Regel ein Meistertitel für die Betriebsführung notwendig. Sie müssen den Betrieb zudem in der Handwerksrolle eintragen. Falls Sie zum Beispiel im Bereich der Gasinstallation oder für bestimmte Heizungssysteme tätig werden wollen, brauchen Sie unter Umständen weitere Zulassungen und Zertifikate. Trotzdem können Sie Ihren ein Kleingewerbe im Bereich Heizung Sanitär anmelden.

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Dachdecker

Dachdeckerarbeiten fallen ebenfalls unter die zulassungspflichtigen Handwerke, daher ist üblicherweise ein Meisterbrief erforderlich. Gleiches gilt für diesen Beruf auch für die Handwerksrolle.

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Maler

Ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk ist Maler und Lackierer. Sie müssen Ihren Betrieb zudem in die Handwerksrolle eintragen.

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Tischler

Möchten Sie einen Schreinerbetrieb als Kleingewerbe gründen, ist auch hierfür ein Meisterbrief erforderlich sowie eine Eintragung in die Handwerksrolle.

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Zulassungen können sich jederzeit ändern!

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich die Vorgaben jederzeit ändern können. Parkettleger war zum Beispiel im Jahr 2019 noch ein zulassungsfreier Beruf, mit dem Sie sich ohne Meistertitel selbstständig machen konnten. Seit 2020 gehört Parkettleger wieder zu den zulassungspflichtigen Berufen. Alle genannten Informationen können sich daher zu jedem Jahreswechsel ändern, wobei gerade bei Berufen im klassischen Handwerk davon auszugehen ist, dass die Zulassungspflicht nicht wegfällt.

Kosten, die auf Sie zukommen

Welche Kosten ganz individuell auf Sie zukommen, lässt sich nicht pauschalisieren. Dennoch ein kleiner Einblick in die Möglichkeiten.

  • Anmeldung: Die Kosten der Gewerbeanmeldung variieren je nach Gewerbe, liegen aber meist bei etwa 20 bis 60 Euro.
  • Mitgliedschaften: Die jährlichen Gebühren in der Handwerkskammer kann Gebühren von einigen hundert Euro verursachen, allerdings ist für den genauen Betrag die Region und die Größe des Betriebs entscheidend.
  • Ausstattung und Ausrüstung: Die Kosten für Werkzeuge und Maschinen können stark variieren, relevant ist Ihr Handwerk und die Qualität der Maschinen. Es können einige hundert bis hin zu mehreren tausend Euro sein.
  • Materialien: Bei den Rohstoffen und Materialien variieren die Kosten nach Handwerksart und Umfang der Projekte ebenfalls. Kleinere Beträge bis hin zu mehreren tausend Euro sind möglich.
  • Versicherungen: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist unerlässlich und kostet je nach Branche und Deckungssumme etwa 200 bis 2.000 Euro pro Jahr. Weitere Versicherungen könnten je nach Gewerbe nützlich sein, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung.
  • Buchhaltung und Steuerberatung: Diese Kosten sind ebenfalls sehr individuell, liegen aber meist bei einigen hundert Euro bis hin zu mehreren tausend Euro.

Schwierig abzuschätzen sind zusätzliche Kosten für Ihre Weiterbildung, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Außerdem sollten Sie Kosten für Werbung und Marketing einplanen sowie die laufenden Betriebskosten. Diese variieren je nach Größe des Betriebs und Standorts stark, umfassen aber beispielsweise die Miete der Geschäftsräume oder Werkstatt, Energiekosten, Telefon und Internet.

Steuern im Kleingewerbe

Nach der Anmeldung des Kleingewerbes beim Gewerbeamt wird das Finanzamt automatisch informiert. Sie erhalten danach einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Darin geben Sie Auskunft zum Gewerbe und auch zu den zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen.

Gewerbesteuer

Sie sind als Kleingewerbetreibender außerdem gewerbesteuerpflichtig. Es gibt jedoch einen Freibetrag von 24.500 Euro (Stand 30.06.2023). Gewinne bis zu dieser Höhe sind von der Gewerbesteuer befreit. Beim Überschreiten wird Gewerbesteuer fällig, deren Höhe sich nach dem Gewerbeertrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde richtet.

Einkommenssteuer

Sie müssen Ihre Gewinne aus einem Kleingewerbe im Handwerk in der Einkommenssteuererklärung angeben. Sie unterliegen damit dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Auch hierfür gibt es einen jährlichen Grundfreibetrag, unterhalb dessen keine Einkommenssteuer anfällt. Mit Stand 2023 liegt der Betrag bei 10.908 Euro.

Umsatzsteuer

Sie können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und sind in diesem Fall von der Umsatzsteuer befreit.

Sonstige Steuern

Je nach Art des Gewerbes könnten weitere Steuern anfallen, wie zum Beispiel die Kfz-Steuer für gewerblich genutzte Fahrzeuge oder die Pauschale für die private Nutzung eines betrieblichen Pkws.

Buchhaltung im Kleingewerbe

Die Buchhaltung im Kleingewerbe muss bestimmten Anforderungen genügen, die im Wesentlichen vom deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) vorgegeben sind.

  • Einfache Buchführung: Wenn Sie als Kleingewerbetreibender nicht im Handelsregister eingetragen sind und wenn Sie die Umsatz- und Gewinngrenze des 241a HGB nicht überschreiten, sind Sie von der doppelten Buchführung befreit. Sie können daher die einfache Buchführung anwenden, die die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle umfasst.
  • Aufbewahrungspflichten: Sie sind nach § 147 AO als Kleingewerbetreibender verpflichtet, Ihre Unternehmen eine gewisse Zeit aufzubewahren. Das gilt zehn Jahre lang für Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen, sonstige Unterlagen zur Organisation und zu Arbeitsweisungen. Alle sonstigen Unterlagen müssen sechs Jahre aufbewahrt werden.
  • Umsatzsteuerliche Besonderheiten: Sie können als Kleingewerbetreibender von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. In diesem Fall sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, müssen jedoch bestimmte Aufzeichnungspflichten erfüllen.

Tipp: Software für Handwerker

Wenn Sie fest entschlossen sind, einen eigenen Betrieb zu gründen, sollten sie die Integration einer geeigneten Software für Kleinbebetriebe in Betracht ziehen. Insbesondere bei der Etablierung eines Handwerksbetriebs bietet eine entsprechende Software-Lösung zahlreiche Vorteile. Sie ermöglicht eine effiziente Abwicklung von Aufgaben wie Buchhaltung, das Verfassen von Rechnungen und Angeboten. Doch das ist nicht alles – eine Handwerkersoftware kann auch Mitarbeiter- und Kundeninformationen speichern, Arbeitszeiten überwachen, Lohnabrechnungen erstellen und sogar ein Aufmaßprogramm beinhalten. Durch die Nutzung solcher Software sind Sie nicht nur im Büro, sondern auch auf der Baustelle digital aufgestellt. Die erhebliche Zeitersparnis, die eine solche Software bietet, ist definitiv eine Überlegung wert.

Mehr zur Handwerkersoftware für Kleinbetriebe

FAQ

Das Kleingewerbe melden Sie an, indem Sie zum zuständigen Gewerbeamt gehen, das Gewerbeanmeldeformular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen einreichen sowie eine Gebühr entrichten. Anschließend erhalten Sie eine Gewerbeanmeldung, die Sie bei weiteren Behörden und Institutionen wie dem Finanzamt oder der Handwerkskammer vorlegen müssen.

Das Kleingewerbe im Handwerk melden Sie beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Ihrer zuständigen Gemeinde an.

Sie müssen die buchhalterischen Pflichten beachten, die Anforderungen des Finanzamts erfüllen, eventuell eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen und sich um notwendige Versicherungen kümmern.

Das Kleingewerbe selbst ist nicht steuerfrei, aber durch die Kleinunternehmerregelung sind Umsätze bis zu 22.000 Euro im ersten Jahr und 50.000 Euro im folgenden Jahr von der Umsatzsteuer befreit, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind.

Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag eine Klausel zu Nebentätigkeiten enthalten ist oder Ihre Nebentätigkeit Ihre Leistung im Hauptjob beeinträchtigen könnte, benötigen Sie unter Umständen die Genehmigung Ihres Arbeitgebers.

Fazit

Ob direkt hauptberuflich oder erst einmal im Nebenerwerb – Sie können als Handwerker ein Kleingewerbe gründen. Voraussetzung hierfür könnte ein Meisterbrief sein, sofern Sie sich in einem zulassungspflichtigen Gewerbe selbstständig machen wollen. Beachten Sie dabei sowohl steuerliche Vorgaben, als auch die Kosten, die auf Sie zukommen. Speziell als Kleingewerbetreibender profitieren Sie von der Kleinunternehmerregelung, bei der Sie keine Umsatzsteuer abführen müssen.

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