Kleingewerbe Heizung & Sanitär

Sie möchten im Bereich Heizung und Sanitär ein Kleingewerbe gründen? Dieser Ratgeber informiert Sie über die wichtigsten Schritte und die Vorteile, die zum Beispiel die Kleinunternehmerregelung mit sich bringt. Erfahren Sie außerdem, wie Sie die Anmeldung vornehmen und worauf Sie in Sachen Buchhaltung künftig achten sollten.

Definition Kleingewerbe

Wenn Sie im Bereich Heizung und Sanitär selbstständig sind – beispielsweise als Einzelunternehmer oder als Personengesellschaft – dabei aber der Umfang der Arbeit und die Erträge eher klein ausfallen, gilt Ihr Unternehmen als Kleingewerbe. Als Kleingewerbetreibender ist man kein Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch, sondern nach dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch). Kleingewerbetreibende müssen nciht im Handelsregister registriert sein und sind demnach auch nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Ein Kleingewerbe kann im Nebenerwerb oder auch als Haupterwerb betrieben werden. Kleingewerbe unter 22.000 Euro Umsatz pro Jahr fallen unter die Kleinunternehmerregelung und müssen keine Umsatzsteuer bezahlen.

Überlegungen vor der Gründung

Ehe Sie Ihren Heizungs- und Sanitärbetrieb gründen, sollten Sie sich über einige Punkte informieren beziehungsweise klar werden:

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Rechtsform

Streben Sie für Ihren Heizungs- und Sanitärbetrieb ein Kleingewerbe an, dann gründen Sie in der Regel ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft.

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Standort

Normalerweise würden Sie Ihr Kleingewerbe genau dort gründen, wo Sie aktuell auch leben. Falls ein Standortwechsel aber für Sie infrage kommt, kann auch das ein wichtiger Punkt sein. Die Kosten für die Raummiete für Ihre Geräte und Utensilien sowie auch die Verkehrsanbindung und der Kundenkreis sind wichtige Punkte, wenn es um den Standort geht. Haben Sie die Qual der Wahl, wo Sie Ihr Kleingewerbe im Bereich Sanitär und Heizung gründen wollen, so schauen Sie sich außerdem auch die Konkurrenzsituation auf dem Markt an.

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Teil- oder Vollzeit

Arbeiten Sie aktuell bereits bei einem Unternehmen als beispielsweise Heizungsinstallateur, dann kann es sein, dass die Gründung eines Kleingewerbes in Teilzeit (also als Nebenerwerb) nicht so einfach möglich ist. Es kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an und ob eine konkurrierende Tätigkeit im Nebenerwerb erlaubt ist. Arbeiten Sie derzeit in einem anderen Beruf und gibt es keine entsprechenden Klauseln, sollte dem aber nichts entgegenstehen. Generell ist es eine wichtige Entscheidung, ob Sie erst einmal in Teilzeit selbstständig sind oder Ihren aktuellen Job kündigen und Vollzeit selbstständig werden. Anders sieht es aus, wenn Sie derzeit arbeitssuchend sind – hier lohnt sich der direkte Einstieg in Vollzeit.

Vor- und Nachteile eines Kleingewerbes

Vorteile eines Heizung-Sanitär-Kleingewerbes

Nachteile eines Heizung-Sanitär-Kleingewerbes

Sie müssen bei der Anmeldung weniger Bürokratie beachten.

Ihr Budget ist aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten einer Finanzierung eventuell geringer.

Die Buchführung gestaltet sich im Kleingewerbe einfacher.

Auf dem Markt werden Sie als Kleingewerbetreibender möglicherweise weniger professionell wahrgenommen.

Die Gewerbeanmeldung kostet nur sehr wenig.

Möchten Sie in ein größeres Unternehmensmodell wechseln, müssen Sie Einiges beachten.

Sie können das Kleingewerbe im Bereich Heizung und Sanitär erst einmal im Nebenerwerb starten.

Je nach Rechtsform haften Sie üblicherweise persönlich.

Sie können von der Kleinunternehmerregelung profitieren und sind von der Umsatzsteuer befreit.

Sie können keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Durch den Wegfall der Umsatzsteuer können Sie Ihre Dienstleistungen im Bereich Heizung und Sanitär für Privatkunden günstiger anbieten.

Sie behalten die gesamte Kontrolle über alle Prozesse und Entscheidungen.

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung hilft Selbstständigen und kleinen Unternehmen dabei, von steuerlichen Erleichterungen zu profitieren. Damit sinkt auch der administrative Aufwand.

Geregelt ist die Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG. Im Gesetz ist fest geregelt, wann Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen und keine Umsatzsteuer abführen müssen. Dies ist der Fall, wenn Sie im letzten Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz gemacht haben und es im aktuellen Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro sein werden.

Was spricht für die Kleinunternehmerregelung?

Eindeutig dafür spricht, dass Sie keine Umsatzsteuer abführen müssen und damit Ihren Preis für Kunden etwas niedriger ansetzen könnten. Gleichzeitig profitieren Sie von weniger administrativem Aufwand und gleichzeitig von steuerlichen Entlastungen.t.

Was spricht gegen die Kleinunternehmerregelung?

Nachteilig ist die Tatsache, dass Sie keine Vorsteuer geltend machen können. Eventuell ist es auch möglich, dass Sie als Kleingewerbe weniger „professionell“ wahrgenommen werden, da mit der Kleinunternehmerregelung auch verknüpft ist, dass Sie „weniger“ Umsatz als andere machen. Dies ist aber nur ein Eindruck, der sich durch Ihre gute Qualität schnell aus der Welt schaffen läss

Unterschiede der Kleinunternehmerregelung für die verschiedenen Unternehmensarten:

Kleingewerbe

Kleinunternehmen

Freiberufler

Hausgewerbe

Rechtliche Grundlage

BGB

BGB oder HGB

in §18 Einkommenssteuergesetz gelistete Katalogberufe

nach § 2 Abs. 2 Heimarbeitergesetz

Gesellschaftsform

Einzelunternehmen oder GbR

jede Gesellschaftsform möglich: Kleingewerbe, Personen-, Kapitalgesellschaften

Selbstständige Tätigkeit u.a. in Wissenschaft, Kunst oder Erziehung

Herstellung,
Verarbeitung oder
Verpackung von
Waren im Auftrag
Dritter

Buchführung

Wahlmöglichkeit einfache oder doppelte Buchführung

Rechnungen ohne Umsatzsteuer.
Keine Vorsteuer

Gewinnbesteuerung nach persönlichem Steuersatz. Keine Gewerbesteuer

Einkommensteuer Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

Erfolgreich in die Selbständigkeit starten!

Bei der Gründung eines SHK-Betriebs ist eine strukturierte Organisation entscheidend. Anstatt im Zettelchaos zu versinken, bietet eine geeignete Softwarelösung den Überblick über Termine, Finanzen und Mitarbeiter. Diese moderne Herangehensweise ermöglicht nicht nur effizientes Arbeiten, sondern legt auch den Grundstein für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Informieren Sie sich frühzeitig über passende Softwareoptionen, um Ihren Betrieb optimal zu steuern.

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SHK Kleingewerbe ohne Meister gründen

Sich mit einem Kleingewerbe selbständig ohne einen Meistertitel zu machen, ist nur bei einigen Handwerksberufen möglich. Möchten Sie im Bereich SHK ohne Meister arbeiten, kommt es ganz konkret darauf an, welche Dienstleistungen Sie anbieten werden.

Relevant sind hierfür zwei Anlagen:

  • Anlage A § 1 Absatz 2 HwO
  • Anlage B § 18 Absatz 2 HwO

Ein Bautrocknungsgewerbe dürften Sie zum Beispiel ohne Meistertitel eröffnen. Als Rohr- und Kanalreiniger ist ebenfalls die Gründung eines eigenen Betriebs möglich.

Als zulassungspflichtig gelten dagegen aber zum Beispiel folgende Berufe und Bereiche:

  • Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Kälteanlagenbauer
  • Klempner
  • Installateur und Heizungsbauer

Im klassischen Sanitär- und Heizungsbereich benötigen Sie demnach einen Meistertitel, um sich selbstständig zu machen.

Kleingewerbe im Nebenerwerb

Möchten Sie in Deutschland ein Kleingewerbe gründen, müssen Sie Ihr Nebengewerbe anmelden. Beachten Sie, dass Sie (falls Sie das Kleingewerbe erst einmal als Nebenerwerb laufen lassen) eventuell Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber über die Tätigkeit informieren müssen. Für Ihre Einkünfte sind Sie steuerpflichtig. Es sollte außerdem eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, weil das Finanzamt sonst eine sogenannte „Liebhaberei“ vorwerfen kann.

Kleingewerbe oder Nebengewerbe

Diese zwei Begriffe werden oft verwechselt, lassen sich aber schnell auseinanderhalten:

  • Kleingewerbe: Sie können Ihr Kleingewerbe sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit betreiben, beide Formen sind möglich. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die Tatsache, dass bei einem Kleingewerbe der Umfang und die Gewerbegröße sowie die steuerlichen Punkte relevant sind.
  • Nebengewerbe: Diese Gewerbeform führen Sie wortwörtlich auch nur „nebenbei“ aus, also lediglich in Teilzeit. Bei der Einordnung ist für das Nebengewerbe nur wichtig, wie die arbeitsgemäße und zeitliche Einordnung der Tätigkeit zum Haupterwerb ist.

SHK-Kleingewerbe anmelden – Anleitung

Sie möchten sich im Bereich Sanitär, Heizung und Klima selbstständig machen? Wie es funktioniert, zeigen wir Ihnen hier Schritt für Schritt.

Erster Schritt

Der erste Weg führt Sie zum zuständigen Gewerbeamt. Informieren Sie sich zuvor, ob Sie die Anmeldung des Kleingewerbes auch online durchführen können. Dies ist je nach Stadt der Fall. Alternativ können Sie das benötigte Formular oftmals schon vorher über die Gemeinde-Webseite herunterladen. Hier einige Beispiele:

Möchten Sie dagegen in diesen drei beispielhaften Städten persönlich die Anmeldung durchführen, laden Sie sich zuerst das Formular herunter, welches Sie vorher in Ruhe ausfüllen können.

Zweiter Schritt

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt wird das Finanzamt in der Regel automatisch informiert. Sie erhalten im Anschluss postalisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, damit Sie Ihre Steuernummer erhalten, mit der Sie Ihre Rechnungen schreiben können. Außerdem können Sie sich nach der Anmeldung beim Gewerbeamt (oder vorher, indem Sie die Anmeldung dann nachreichen) in die Handwerksrolle eintragen lassen. Das ist bei einem SHK-Betrieb verpflichtend, da es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt.

Dritter Schritt

Melden Sie Ihr Kleingewerbe im SHK-Bereich nun auch bei der Handwerkskammer an. Hier können Sie sich auch informieren, ob Sie möglicherweise von den Kammerbeträgen befreit sind. Das kann für zwei Jahre gelten, ist aber an bestimmte Umsatzgrenzen geknüpft. Je nachdem, ob Sie planen, Mitarbeiter im Kleingewerbe anzustellen, informieren Sie nun auch das Arbeitsamt sowie die Berufsgenossenschaft.

Tipp: Angebote für Neugründer checken!

Um einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit zu gewährleisten, ist es ratsam, die verschiedenen Angebote für Existenzgründer zu erkunden. Einige Banken bieten Kredite mit niedrigeren Zinsen an, während es auch alternative Unterstützungsangebote gibt. Ein Beispiel hierführ bietet die Streit Datentechnik GmbH mit ihrer SHK-Software Streit V.1. Existenzgründer können die kaufmännische Betriebssoftware ein Jahr mietfrei nutzen. Diese Software ermöglicht nicht nur die effiziente Verwaltung von Aufträgen, sondern auch eine übersichtliche Buchführung und Finanzverwaltung. Darüber hinaus bietet sie zahlreiche Funktionen, die den Arbeitsalltag der Gründer erheblich erleichtern werden.

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Kosten, die auf Sie zukommen

Welche Kosten Sie konkret für die Gründung eines Kleingewerbes im SHK-Bereich aufwenden müssen, ist ganz individuell. Einige wenige Beträge lassen sich aber beziffern:

  • Die Gewerbeanmeldung kostet in der Regel um die 20 bis 60 Euro, je nach Gemeinde.
  • Pro Jahr werden Gebühren für die Handwerkskammer fällig, die einige hundert Euro.
  • Maschinen, Werkzeuge und allgemein Material sowie Rohstoffe für Ihren Betrieb kosten ebenfalls einige hundert Euro bis zu mehreren tausend Euro, je nachdem, was Sie für den Start benötigen.
  • Abhängig der Deckungssumme kann eine Betriebshaftpflichtversicherung um die 200 bis 2.000 Euro pro Jahr kosten.
  • Je nach Standort und konkreter Tätigkeit kommen Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung auf Sie zu, meist ein paar hundert Euro pro Monat und je nach Situation um die 1.000 oder mehr Euro für den Jahresabschluss.
  • Sie müssen sich weiterbilden, Marketing- und Werbungskosten einplanen und die Betriebskosten in Form von Miete, Energie und Co. bezahlen. Dies lässt sich allerdings nicht pauschal beziffern.

Steuern im Kleingewerbe

Als Kleinunternehmer müssen Sie sich mit diesen Steuerarten auseinandersetzen:

  • Gewerbesteuer: Grundsätzlich sind Sie als Kleingewerbetreibender gewerbesteuerpflichtig. Dies gilt aber erst ab 24.500 Euro. Dies ist mit Stand 30.06.2023 die aktuelle Freibetrags-Grenze. Wenn Sie dagegen Gewerbesteuer zahlen müssen, hängt der genaue Betrag von Ihrem Gewerbeertrag und dem Hebesatz der Gemeinde ab.
  • Einkommenssteuer: Sie sind als Kleingewerbetreibender zudem einkommensteuerpflichtig. Auch hier gibt es einen Freibetrag, der mit Stand 2023 bei 908 Euro liegt. Das heißt, dass Einkünfte bis zu diesem Betrag steuerfrei sind. Darüber hinaus müssen Sie die Einkünfte zu Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Da Sie ein Kleingewerbe betreiben, profitieren Sie in der Regel immer von der Kleinunternehmerregelung. Das bedeutet, dass Sie keine Umsatzsteuer auf der Rechnung aufführen, aber auch nicht an das Finanzamt abführen müssen. Falls Sie betriebliche Fahrzeuge nutzen, kann es zudem sein, dass Sie als weitere Steuer die Kfz-Steuer entrichten müssen.

Buchhaltung im Kleingewerbe

Einer der größten Vorteile eines Kleingewerbes bei der Buchhaltung ist die einfache Buchführung. Sie sind von der doppelten Buchführung aber nur so lange befreit, bis sie die in § 241a HGB genannten Umsatzgrenzen und Grenzen beim Gewinn erreichen (und wenn Sie grundsätzlich auch nicht im Handelsregister eingetragen sind). Zusätzlich zur einfachen Buchführung führen Sie lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus.

Die Aufbewahrungspflichten für Sie als Kleingewerbetreibender sind in § 147 AO (Abgabenordnung) geregelt. Sie müssen Inventare, Jahresabschlüsse, Ihre Bücher und Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und alle organisatorischen und arbeitsrelevanten Unterlagen zehn Jahre aufbewahren. Alles Weitere zu Ihrem Betrieb hat eine Aufbewahrungspflicht von sechs Jahren.

Empfehlung: Buchhaltungssoftware für's SHK-Handwerk

Wenn Sie Ihr SHK-Handwerksunternehmen als Kleingewerbe gründen, ist es entscheidend, von Anfang an die Weichen für eine effiziente Buchführung zu stellen. Die Wahl der geeigneten Buchhaltungssoftware kann dabei den entscheidenden Unterschied machen. Hier sind Gründe, warum dies ein Schlüsselaspekt für Ihren Erfolg ist:

  • Leicht verständlich und effizient: Wählen Sie eine benutzerfreundliche Buchhaltungssoftware, die leicht verständlich ist. Das spart nicht nur Zeit, sondern ermöglicht auch einen schnellen Einstieg in die Welt der Buchführung.
  • Fehler minimieren: Mit einer geeigneten Software minimieren Sie das Risiko von Buchhaltungsfehlern. Automatisierte Prozesse sorgen für eine präzise Erfassung und Übertragung von Daten in die Finanzbuchhaltung.
  • Finanzielle Transparenz: Die Software ermöglicht es Ihnen, wichtige Kennzahlen bereits in der Gründungsphase zu ermitteln. So behalten Sie jederzeit den Überblick über die Wirtschaftlichkeit Ihrer Kostenstellen und können frühzeitig steuernd eingreifen.
  • Zeitersparnis: Durch automatische Übernahmen in die Finanzbuchhaltung sparen Sie wertvolle Zeit, die Sie für Ihr Kerngeschäft nutzen können. Die Bürokratie wird effektiv minimiert.

Eine sorgfältige Auswahl der Buchhaltungssoftware vor der Gründung legt den Grundstein für einen reibungslosen Geschäftsablauf. Investieren Sie in eine Software die für kleine Betriebe geeignet ist und die zu Ihrem Unternehmen passt. Sie erleichtern sich damit den Weg in die Selbstständigkeit.

Mehr zur Software für Kleinbetriebe

Genehmigung des Arbeitgebers

In Ihrem Arbeitsvertrag ist in der Regel immer ein Hinweis zu finden, wie mit einer eventuellen Nebentätigkeit verfahren wird. Teilweise kann vorgeschrieben sein, dass Sie die Tätigkeit lediglich „anmelden“ müssen – sagen Sie Ihrem Arbeitgeber also Bescheid (wobei auch das eine grundsätzlich gute Idee ist, unabhängig vom Arbeitsvertrag). Es kann aber auch sein, dass der Arbeitgeber eine zu themennahe Nebentätigkeit verbietet. In diesem Fall können Sie trotzdem mit ihm sprechen, haben aber grundsätzlich weniger Chancen auf eine Erlaubnis. Wenn es in Ihrem Arbeitsvertrag keine entsprechenden Klauseln gibt und wenn Ihre Arbeitsfähigkeit zeitlich und in Sachen Leistung nicht eingeschränkt ist, sollte einer Gründung eines Kleingewerbes im SHK-Bereich aber nichts entgegenstehen.

FAQ

Wenden Sie sich zuerst an das zuständige Gewerbeamt. Sie können die Anmeldung je nach Gemeinde auch online durchführen oder zumindest das Formular vorher herunterladen und schon einmal ausfüllen. Entrichten Sie für die Anmeldung eine geringe Gebühr und im Anschluss schließen Sie die Anmeldung ab. Sie erhalten danach einen Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt und im Anschluss Ihre Steuernummer. Mit der Gewerbeanmeldung können Sie sich außerdem in der Handwerksrolle eintragen lassen sowie bei der Handwerkskammer registrieren.

Bei den Steuern muss differenziert werden, da Sie als Kleingewerbetreibender zwei Steuerarten entrichten müssen. Die Einkommenssteuer hat einen Freibetrag von 10.908 Euro, bis zu dem das Kleingewerbe steuerfrei ist. Bei der Gewerbesteuer liegt der Freibetrag derzeit bei 24.500 Euro.

Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf eventuelle Klauseln, die eine Nebentätigkeit oder ein Kleingewerbe im Nebenerwerb verbieten. Eventuell ist die Gründung auch lediglich erlaubnispflichtig – lassen Sie sich diese in jedem Fall schriftlich geben.

Fazit

Die Gründung eines SHK-Betriebs erfordert einen Meistertitel, da es sich um ein zulassungspflichtiges Gewerbe handelt. Wenden Sie sich hierfür an das Gewerbeamt. Zu entscheiden ist vor allem, ob Sie das Kleingewerbe im Bereich Sanitär und Heizung erst einmal im Nebenerwerb und damit in Teilzeit gründen wollen oder sich direkt vollständig selbstständig machen wollen. Damit verbunden sind auch Fragen zu den Finanzen und den Kosten, die bei der Gründung auf Sie zukommen.

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