Aufmaß – Definition, wichtige Infos & Tipps

Einmal kurz Höhe, Länge und Breite der baulichen Gegebenheiten beim Kunden vor Ort messen und schon kann es losgehen mit der Arbeit? Als Handwerker wissen Sie, dass sich hinter einem Aufmaß weit mehr versteckt. Denn es ist nicht nur wichtige Planungsgrundlage. Es bezeugt auch den Umfang Ihrer tatsächlich erbrachten Bauleistung und dient als Grundlage für Ihre spätere Abrechnung. Fehler sollten Ihnen daher möglichst nicht unterlaufen – müssen sie aber auch nicht! Denn bei uns erfahren Sie, was Sie bei Ihrer Aufmaßerstellung im Detail beachten sollten, wie Sie in Ihrem Handwerk ein Aufmaß berechnen – und weiteres Wissenswertes rund um die schriftliche Niederschrift das Leistungsausführung.

Was ist ein Aufmaß?

Der Begriff des Aufmaßes stammt aus dem Bauwesen – und er hat zwei unterschiedliche, wenn auch ähnliche Bedeutungen:

  1. das Ausmessen und Aufzeichnen eines bestehenden Gebäudes oder Gebäudeteils als Planungsgrundlage für die erforderlichen Tätigkeiten
  2. das Ermitteln des Umfangs erbrachter Bauleistungen nach ihrer Fertigstellung als Grundlage für die Rechnungsstellung

Allerdings müssen Sie nicht bei jeder Bauleistung ein Aufmaß berechnen. Auch hier gibt es zwei Varianten:

  1. Lässt sich die erforderliche Bauleistung in ihrer Art und ihrem Umfang exakt vorherbestimmen, werden oft Pauschalverträge geschlossen. Hier legen Sie mit Ihrem Kunden vorab die Kosten für die Gesamtleistung fest. Ein Aufmaß ist entbehrlich.
  2. Bei Einheitspreisverträgen rechnen Sie nach Beendigung Ihres Auftrags die tatsächlich erbrachte Bauleistung ab. Die Kosten werden pro Leistungseinheit berechnet, die Erstellung eines Aufmaßes ist erforderlich.

Diesen Zweck hat ein Aufmaß

Ein Aufmaß liefert Ihnen also die erforderlichen Angaben zur Planung Ihrer benötigten Materialien, der voraussichtlichen Arbeitszeit und Baukosten.

Doch es dient auch als Beleg für die erbrachte Leistung, und auf diesen zweiten Zweck eines Ausmaßes werfen wir im Folgenden einen Blick.

Gemäß § 623 a und § 650 Bürgerliches Gesetzbuch müssen Sie als Auftragnehmer von Werktätigkeiten Ihrem Vertragspartner eine transparente Beurteilung Ihrer Leistungen ermöglichen. Mit einem Aufmaß erfüllen Sie diese Verpflichtung, denn mit ihm legen sie nach Beendigung Ihrer Bautätigkeit Ihrem Auftraggeber sämtliche kostenpflichtige Leistungen hinsichtlich Art, Größe und Menge transparent dar. So kann er problemlos alle Schritte nachvollziehen und die Rechnungslegung gutheißen.

Hinweis: Speichern Sie Ihr Aufmaß langfristig: Im Falle von Folgeaufträgen kann es als Ausgangsdokument für die gewünschten neuen Leistungen dienen.

Anforderungen eines Aufmaßes

Alle relevanten Daten korrekt, detailliert und übersichtlich darzustellen, ist von zentraler Bedeutung eines Ausmaßes. Die folgenden Vorgaben sind abhängig von Ihrer Bauleistung, der Art Ihres Ausmaßes und Ihrer Vertragsgrundlagen einzuhalten:

  • Nachweis von Teilleistungen anhand der Ordnungszahlen der einzelnen Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis
  • Regeln der Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
  • Einschlägige DIN-Regularien
  • Formeln bzw. Rechenvorschriften wie mathematische Näherungsverfahren

Bei digitaler Erstellung des Ausmaßes müssen Sie zudem die Regelungen für die elektronische Bauabrechnung(REB) beachten, bei öffentlichen Bauaufträgen die Vergaberegelungen der VOB/B.

Aufmaß erstellen

Wie Sie im Einzelnen Ihr Aufmaß erstellen, bleibt Ihnen überlassen: Zum Design finden sich keine Vorschriften. Wichtig ist vor allem eines: Die Grundstruktur sollte übersichtlich und die Vollständigkeit aller wichtigen Daten garantiert sein.

Viele Handwerker greifen auf hilfreiche Mustervorlagen aus dem Internet zurück, die sämtliche Aspekte systematisch aufführen, einige fertigen zusätzliche Skizzen an. Immer beliebter werden aufgrund ihrer hohen Effizienz digitale Lösungen, die Papier und Stift entbehrlich machen und auch eine fotografische Beweisführung erlauben.

Analog mit Stift und Zettel

Analoges Arbeiten gehört bei einigen Bauunternehmen noch immer zum Alltag. Sind Sie bereits seit Jahren als Elektriker, Dachdecker oder Heizungsinstallateur tätig, greifen Sie wahrscheinlich auf ein funktionierendes Schema zurück, das Sie durch individuelle Ausführungspläne und Leistungsbeschreibungen bei jedem Auftrag neu ergänzen. Doch alle Daten am Ende in Ihren Computer zu übertragen, kostet Zeit – und ist fehleranfällig. Weitaus effizienter erweist sich die Nutzung einer digitalen App.

Digitales Aufmaß

Das Internet bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur vereinfachten Fertigung Ihres Aufmaßes.

Eine gängige und einfache Lösung finden Sie in Exceltabellen. Hier müssen Sie nur Ihre Maße in die vorgegebenen Spalten und Zeilen eintragen und können dank Formeln und Rechenfunktionen Ihre Bauleistung fehlerfrei kalkulieren.

Noch schneller und unkomplizierter geht es mit speziell entwickelten Apps und Softwarelösungen für das Handwerk. Einmal auf das Smartphone oder Tablet geladen, können Sie vor Ort sämtliche relevanten Informationen eingeben, Bauzeichungen einscannen, Videos hochladen oder Sprachnachrichten ergänzen.

In Verbindung mit digitaler Vermessungstechnik wie präzisen Laser-Entfernungsmessgeräten können Sie auf die Mitnahme Ihres Zollstocks verzichten, und auch der Taschenrechner kann in Ihrem Büro verbleiben. Sie sparen Zeit und Aufwand, da die Datenübertragung entfällt und ersparen sich Missverständnisse mit anderen Baubeteiligten, da Sie diesen wunschgemäß die Erlaubnis zum Abrufen Ihrer Eingaben in Echtzeit erteilen können. Durch den hinterlegten Material- und Arbeitszeitbedarf lassen sich dank einer hochwertigen Software schließlich auch Kosten schnell und genau ermitteln.

Wann wird das Aufmaß erstellt?

Bereits während Ihrer Bauausführungen notieren Sie sich einzelne Arbeitsschritte und Leistungsmerkmale. Das endgültige Gesamtaufmaß als Grundlage zur Rechnungsstellung fertigen Sie nach Beendigung aller vertraglich vereinbarten Tätigkeiten an. Die Originale der Aufmaßblätter übergeben Sie Ihrem Kunden, Sie selber behalten eine Durchschrift.

Alternative: Nutzen Sie eine Bautagebuch-App

Mit einer Bautagebuch-App wie "Bautagebuch+" aus dem Hause Streit Datentechnik erfassen Sie Ihre Tagesberichte komfortabel mit dem Tablet. Wetterdaten und Zeiten werden automatisch abgerufen und Sie dokumentieren Ihren Baufortschritt übersichtlich und digital. Zusatzfunktionen wie die Fotodokumentation und Anbindung weiterer Dokumente sowie alle Daten zur Baustelle und externen Kontakten sind weitere Vorteile.

Mehr zur Bautagebuch-App

Aufmaß Arten

Ein Aufmaß kann auf unterschiedliche Art vorgenommen werden.

Zeichnerische Aufmaß

Gerade bei umfangreichen Projekten im Hoch- und Tiefbau ist es häufig praktisch nicht möglich, nach Beendigung der Tätigkeit das Ausmaß vor Ort aufzunehmen. Doch dank bereits vorliegender Angaben müssen Sie für die Erstellung Ihres Aufmaßes die Baustelle auch nicht noch einmal persönlich aufsuchen. Eine Voraussetzung für dieses zeichnerische Aufmaß gibt es jedoch: Während Ihrer Arbeitsausführung müssen Sie Ihre Pläne zur Bauplanung an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen und sämtliche Änderungen detailliert notieren. Das Leistungsverzeichnis liefert Ihnen die erforderlichen Angaben zu Maßen und Daten.

Örtliches Aufmaß

Anders sieht es bei einem örtlichen Ausmaß aus, das bei komplexen und in ihrer Art einmaligen Bauprojekten wie Gebäuderekonstruktionen oder Sanierungsarbeiten genutzt wird. Denn für solch individuelle Auftragsarbeiten lassen sich standardisierte Leistungsverzeichnisse und Ausführungszeichnungen nicht verwenden. Hier bleibt Ihnen keine Alternative, als die erforderlichen Messungen vor Ort durchzuführen.

Prüffähiges Aufmaß

Nur nach einer korrekten, präzisen Dokumentation Ihres gesamten Leistungsumfangs lässt sich Ihre Vergütung berechnen. Ob Ihre Darstellung diese Voraussetzungen erfüllt, wird durch das prüffähige Aufmaß ermittelt, bei dem eine unbeteiligte Person anhand Ihrer Unterlagen die Richtigkeit Ihrer der Angaben nachvollziehen können muss.

Gemeinsames und einseitiges Aufmaß

  • In der Regel erstellen Sie nach beendeter Tätigkeit das Aufmaß in Eigenregie und legen es Ihrem Kunden zum Abzeichnen vor. Doch bei Zweifeln oder Unklarheiten in Ihren Aufzeichnungen folgt bei einem solchen einseitigen Aufmaß die Unterschrift nicht immer auf dem Fuße.
  • Mit einem gemeinsam durchgeführten Aufmaß beugen Sie diesen Komplikationen vor, können Nachfragen sofort klären und alle für die Rechnung bedeutsamen Aspekte einheitlich feststellen. Eine vertragliche Verpflichtung besteht hierfür allerdings von keiner Seite, Ihr Auftraggeber kann die Rechnungsbegleichung nicht mit dem Hinweis auf ein einseitiges Ausmaß verweigern.
  • 14 Absatz 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) empfiehlt eine gemeinsame Feststellung aller für die Abrechnung erforderlichen Leistungen. Doch auch hier ist eine entsprechende Zusammenarbeit kein Muss.

Achtung: Die Bauabnahme ist nicht identisch mit dem Aufmaß. Sie ist in § 12 VOB/B gesondert geregelt. Sie können jedoch bedarfsgerecht ein gemeinsames Aufmaß mit der endgültigen Abnahme Ihrer Bauarbeiten verbinden.

Wo wird mit einem Aufmaß gearbeitet?

Um welche handwerkliche Tätigkeit auf dem Bau es sich auch handeln mag – in fast allen Bereichen wird mit Aufmaßen gearbeitet.

  • Bei Fenstern berechnen Sie zunächst die komplette Höhe und Breite der Maueröffnung und ziehen davon am Ende die Einbauluft ab.
  • Vermessen Sie beim Aufmaß für Türen die Höhe und Breite des Türblatts an der Falz-Außenseite am Rahmen. Die Wandstärke ergibt sich aus der Tiefe von Futterbrett und Bekleidung an der Türdurchgang-Innenseite.
  • Für Kabel und Leitungen ist ein elektronisches Längenmessgerät hilfreich. Messen Sie mit seiner Hilfe von Klemmstelle zu Klemmstelle. Möglicher Verschnitt wird grundsätzlich nicht angegeben.
  • Bei der Vermessung von Sanitärobjekten und Heizkörpern liefern Ihnen die Lage des Kellers, die bestehenden Wasserleitungen und der Verlauf der Lüftungsrohre Basisdaten für die Erstellung Ihres Aufmaßes.
  • Bei Fliesenarbeiten erfolgt die Abrechnung nach Flächenmaß. Abhängig vom Gewerk sind unterschiedliche DIN-Vorgaben einschlägig: Estrich DIN 18353, Fliesen- und Platten DIN 18352, Bodenbeläge DIN 18356. Aussparungen von mehr als 10 cm² Einzelgröße sind von der Endsumme abzuziehen.
  • Für ein Dachdecker-Aufmaß können Sie auf Drohnen mit fotogrammetrischer Software zurückgreifen. Durch sie erhalten Sie Luftaufnahmen mit präzisen Abmessungsergebnissen, die sich im Anschluss für das korrekte Aufmaß einfach aufbereiten lassen.
  • Beginnen Sie die Vermessung ganzer Räume mit den Haupt- und Außenwänden. Nischen oder Vorsprünge beziehen Sie zunächst nicht mit ein. Prüfen Sie sodann die Wände auf ihre Ebenheit und bestimmen den Abstand zur gegenüberliegenden Wand an den Wandenden. Je länger und unebener die Wand, desto mehr Zwischenmaße sollten Sie notieren.
  • Für ein Küchenaufmaß dienen die Wandlängen und Deckenhöhe als Ausgangsbasis, die Sie durch Angaben zur genauen Lage von Fenstern und Türen, Höhe und Tiefe der Fensterbank sowie Größe von Ecken und Winkeln anpassen.
  • Während bei Arbeitsgerüsten die eingerüstete Fläche maßgeblich für Ihr Aufmaß ist, vermessen Sie bei Schutzgerüsten die Außenseiten-Fläche des Gerüstbaus.
  • Treppenhäuser werden Stufe für Stufe von unten nach oben mit ihrer jeweiligen Höhe und Breite abgemessen und dabei jede Stufe einzeln nummeriert.
  • Für das Aufmaß eines Lüftungskanals ist der Rückgriff auf eine speziell entwickelte mobile App besonders hilfreich. Mit ihr können Sie sich Formstücke und Bauteile bereits während der Eingabe als dreidimensionales Modell anzeigen lassen.

Beispiele aus der Praxis

Schauen wir uns dazu einige Beispiele an.

Maler

Als Maler unterliegen Sie bei der Aufmaßerstellung für Sockel und Wandbekleidungen Vorgaben der ATV DIN 18363 und 18366. Die Abrechnung von Umrahmungen, Faschen und Gesimsen erfolgt anhand von ATV DIN 18363 und 18350. Für die Messung von Fassaden und höher gelegenen Etagen ist die Verwendung eines Lasermessgerätes mit eingebauter Digitalkamera sinnvoll – so sparen Sie sich Gerüst, Leiter und Fotografien mit dem Smartphone.

Baugewerbe

Im Normalfall wird im Bauvertrag die Berechnungsart der Vergütungshöhe angegeben, der überwachende Bauleiter ist zum Nachweis über die Aufmaßerstellung verpflichtet.

SHK

Im SHK-Gewerbe können Sie Renovierungs-Aufnahmeblätter nutzen, um alle bedeutenden Positionen einzuzeichnen. Zu ihnen zählen Grundriss und Badezimmerwände, Dachschrägen und -luken sowie die genaue Lage und Größe von Fenstern.

Das Aufmaß nach der VOB

Bei öffentlichen Aufträgen ist ein Aufmaß nach VOB Pflicht, privaten und gewerblichen Aufträgen können Sie in beidseitigem Einverständnis vertraglich zugrunde gelegt werden: die Aufmaß-Vorgaben der VOB. Auch das Aufmaß ist im Rahmen einer Bauleistungsabrechnung spezifisch in der Vergabeordnung geregelt und verpflichtend anwenden.

Allgemeines zur Vergütung und Abrechnung finden Sie in § 2 und § 14 VOB/B. Obgleich der Begriff nicht explizit genannt ist, gilt danach die Dokumentation des Aufmaßes als Grundlage für Ihre Kalkulation für die tatsächlich erbrachten handwerklichen Leistungen.

Präziser wird es in Abschnitt 5 der VOB/C, in dem den einzelnen Gewerken in den DIN-Vorschriften 18299 bis 18459 individuelle Regeln für Aufmaß und Abrechnung zugeordnet sind.

Wichtige Hinweise, Fristen

In Einzelfällen kann die Prüffähigkeit einer Rechnung im Sinne des § 14 VOB/B strittig sein. Hält Ihr Bauherr Ihre Aufstellung für nicht prüffähig, muss er Ihnen bei Abschlagszahlungen innerhalb von 21 und bei der Schlussrechnung spätestens nach 30 Kalendertagen im Detail mitteilen, für welche Rechnungsaspekte er weitere Unterlagen verlangt. Eine pauschale Nichtanerkennung Ihrer Rechnung ist rechtlich unzulässig.

Bei öffentlichen Aufträgen steht dem zuständigen Landes- oder Bundesrechnungshof zu, Aufmaße und Schlussrechnungen bis zu zehn Jahre nach Projektbeendigung zu überprüfen.

In der DIN 18350 finden Sie allgemeine technische Vertragsbedingungen für Baustoffe und Leistungen bei Wärmedämmungen, Putz- und Stuckarbeiten. Ebenfalls enthalten sind Richtlinien zur Abrechnung sowie zulässige Toleranzgrenzen bei Abweichungen von Vorgaben. Im Hochbau wird auf die DIN 18202 und DIN 18203-1-3 verwiesen.

Beispiel

Sie sind ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Verlegung eines Ableitungsrohres nachgekommen, Ihr Kunde erscheint jedoch nicht zum vereinbarten gemeinsamen Aufmaß. Nach Erhalt der Rechnung erklärt er Ihre Arbeit für mangelhaft und lässt die Drainage ohne Fristsetzung durch einen anderen Handwerker wieder entfernen. Durch diese Maßnahme kann Ihr Auftraggeber den vermeintlichen Mangel Ihrer ursprünglichen Rohrverlegung nicht mehr nachweisen. Ihm obliegt jedoch die Beweisführung, und so ist er zur Zahlung Ihres aufgestellten Rechnungsbetrages verpflichtet.

Empfehlung: Auch im Büro digital arbeiten

Nicht nur Ihre Aufmaß-Erfassung sollten Sie mit Hilfe einer Software professionell durchführen. Auch Ihre Verwaltung und Auftragsabwicklung lässt sich mit Hilfe einer auf das Handwerk abgestimmten Software digitalisieren. Sie arbeiten damit zeitsparend, übersichtliche und deutlich effizienter. Daten können direkt von der Baustelle in Ihr Büro übertragen werden.

Mehr zur Handwerkersoftware

Abrechnung nach Aufmaß

Das Aufmaß dient also als Basis für Ihre Abrechnung. Mit ihm erfassen Sie nach Fertigstellung Ihrer Arbeit Ihre tatsächliche Bauleistung. Den Übertrag ins Leistungsverzeichnis können Sie manuell oder in digitaler Form vornehmen. Bei einem mobilen Aufmaß können Sie jederzeit vor Ort Daten in Ihr Tablet eintippen oder per Spracheingabe erfassen, Mengen ermitteln und alle Werte durch die App auf ihre Richtigkeit überprüfen lassen, die ausschließlich fehlerfreie Berechnungen für Sie abspeichert. Dank einer Kompatibilität mit Ihrer handwerklichen Qualitätssoftware können Sie mit wenigen Klicks im Büro auf Grundlage des Ausmaßes Ihre Rechnung schreiben.

Digitales Aufmaß oder App für die Baustellendokumentation

Aufmaß App

Wenn Sie vor Ort Ihre Aufmaße direkt digital erfassen wollen, empfehlen wir Ihnen die Nutzung einer Aufmaß-App. Eine gute App sollte nahtlos in die Büroanwendung integriert sein, um eine reibungslose Datenübertragung und Weiterverarbeitung zu ermöglicchen. Hierbei möchten wir Ihnen die App "Aufmaß+" nahelegen, die mit der Handwerkersoftware "Streit V.1" verbunden ist. Diese Verbindung ermöglicht Ihren Leuten im Büro, direkt auf die vor Ort erfassten Maße zuzugreifen. Die erfassten Aufmaßdaten werden nicht nur archiviert, sondern dienen auch als Dokumentationsgrundlage für die Rechnungsstellung. Die App ist für iOS und Android verfügbar und bietet maximale Flexibilität. Die Baustellenübersicht ermöglicht den Zugriff auf Projekte, Daten, Dokumente und Leistungsverzeichnisse. Das Aufmaß wird durch einfache Neuerfassung oder Übernahme aus dem Leistungsverzeichnis automatisch in die Handwerkersoftware übertragen und im Projektarchiv gespeichert.

Mehr zu "Aufmaß+"

Aufmaß in der Software

Wenn Sie eine Handwerkersoftware wie die Software Streit V.1 nutzen, ist ein digitales Aufmaßprogramm bereits integriert. Im genannten Beispiel stehen Ihnen gleich mehrere Aufmaßvarianten zur Verfügung - je nach Anforderung. Das Direktaufmaß dient der Erfassung von berechneten Maßen und Mengen - ohne weitere Dokumentation. Die vertikale und horizontale Version der Hauptanwendung ordnen Sie die Bauabschnitten, Etagen etc. hierarchisch und haben damit den perfekten Überblick. Hier können weitere Infos zu Dokumentationszwecken erfasst werden. Zudem werden die Daten aus dem Leistunsverzeichnis übernommen und nach Abschluss in der Hauptanwendung direkt weiterverarbeitet. Ein digitales Aufmaß sollte wie das Streit V.1 Aufmaß nach § 14 Abs. 1 VOB/B als Nachweis der erforderlichen Mengen, Zeichnungen und andere Belege prüfbar sein. Mit der verfügbaren mobilen Variante können Sie Ihr Aufmaß direkt vor Ort auf dem Tablet erfassen und übertragen.

Mehr zum Streit V.1 Aufmaß

Häufige Aufmaßfehler vermeiden

Eine inkorrekte Aufmaßerstellung kann Sie nicht nur Geld, sondern auch Ihre Reputation kosten. Dennoch unterlaufen Handwerksbetrieben bei dieser Dokumentation ihrer Bauleistungen immer wieder die gleichen Fehler. Zu ihnen zählen

  • Nichteinhaltung der Aufmaßvorschriften wie das Vergessen einer Mengenangabe
  • Übertragungsfehler, zum Beispiel durch Tippfehler
  • Inkorrekte Berechnungen – das neue Waschbecken war zu groß
  • Fehlende Informationen wie Nichtberücksichtigung einer Abwasserentlüftung
  • Verzicht auf Skizzen und Bilder

Hilfreiche Werkzeuge für die Dokumentation

Zur Vereinfachung Ihrer Dokumentation stehen Ihnen hilfreiche Tools zur Verfügung.

Scanner für 3D-Aufmaß

Mit einem Laser-Distanzmessgerät können Sie Maße von Bauteilen, Innenräumen oder Fassaden und Dachstühlen besonders präzise vermessen. Ein weiterer Pluspunkt ist die praktische Nutzung aus der Distanz. So lassen sich auch schwer zugängliche oder schlecht beleuchtete Bereiche ohne Planungsfehler berechnen. Es stehen Ihnen für das digitale Aufmaß im Handwerk weitere Geräte wie Drohnen, 2D Scanner oder tachymetrische Geräte zur Verfügung.

Aufmaß-Apps

Softwarelösungen wie smarte Aufmaß-Apps helfen Ihnen bei der fehlerlosen Erfassung und Übertragung sämtlicher für die Rechnungsstellung erforderlicher Daten. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Einzel- einer Komplettlösungen.

  • Digitale Einzellösungen sind speziell für eine Funktion entwickelt worden. Mit Ihnen können Sie beispielsweise schnell einen Raum vor Ort vermessen und die erfassten Maße sofort in Tabellenform auf Ihrem mobilen Endgerät ablegen. Das Angebot dieser Softwareprogramme ist groß, die Apps selbst häufig kostenlos. Der Funktionsumfang ist jedoch eingeschränkt, ebenso erfolgt nur in seltenen Fällen ein automatisches Softwareupdate.
  • Eine Aufmaß-App als Teil von Software-Komplettlösungen ermöglicht Ihnen die umfassende Digitalisierung aller Leistungen auf der Baustelle. Daten werden erfasst, verarbeitet und auf Wunsch mit dritten Parteien geteilt. Die Integration der App in Ihrer Handwerkersoftware im Büro ist problemlos möglich, Sie sparen Zeit und Aufwand. Ein Beispiel für eine App in Kombination mit einer Software ist die Aufmaß App Aufmaß+, die mit der Handwerkersoftare Streit V.1 kompatibel ist

FAQ zum Aufmaß

Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zum Aufmaß zusammengefasst:

Mit einem Aufmaß können Sie Ihre handwerklichen Leistungen für ein anstehendes Projekt planen – oder anhand des dort verzeichneten Leistungsumfangs Ihre Rechnung stellen. Neben Zahlen erhalten Aufmaße oft auch Skizzen und Fotos.

An die Form Ihres Ausmaßes werden keine Vorschriften gestellt. Es muss allerdings strukturiert und übersichtlichsämtliche wichtigen Daten erfassen. Ob Sie manuell oder digital, alleine oder gemeinsam Ihr Aufmaß berechnen, liegt ebenso in Ihrer Hand.

Überprüft werden Aufmaße von unabhängigen fachkundigen Personen. Zu ihnen zählen unter anderem Bauleiter oder Architekten.

Wichtig ist ein Aufmaß in all den Fällen, in denen Sie vor Baubeginn noch keine exakte Kostenbestimmung durchführen können. Ihnen liegen in der Regel Einheitspreisverträge zugrunde. Sinnvollerweise können Sie bereits während Ihrer Bauleistungen Teilausführungen in Ihrem Ausmaß festhalten.

Ein Aufmaß muss alle wichtigen Daten komplett, transparent und verständlich zusammenführen. Bei öffentlichen Vergaben sind die Regeln der VOB einschlägig.

Sind aufgrund eines öffentlichen Auftrags oder einer entsprechenden vertraglichen Einigung VOB-Richtlinien einschlägig, müssen die in § 2 und § 14 VOB/B festgeschriebenen Vorgaben zu Aufmaß und Rechnungsstellung eingehalten werden.

Fazit

So groß die Bedeutung eines Aufmaßes, so zeitaufwendig kann die Erstellung ohne Rückgriff auf digitale Hilfsmittel sein. Nutzen Sie allerdings ein speziell entwickeltes Handwerker-Softwareprogramm für Ihr Ausmaß, müssen Sie nicht umständlich sämtliche Notizen zusammenführen, laufen Sie keine Gefahr von Missverständnissen bei einer Kommunikation mit anderen Baubeteiligten. Mit einer smarten Aufmaß-App bleiben Sie flexibel, sparen Zeit und Nerven und können sich der rechtlichen Richtigkeit Ihrer Notizen sicher sein. Und damit der zügigen ÜberweisungIhres Rechnungsbetrags durch Ihren Auftraggeber.

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