Als Ingenieur Handwerksbetrieb gründen

Sie sind in einem Angestelltenverhältnis als Ingenieur beschäftigt und planen Ihre Selbstständigkeit? Dann kann es sich für Sie lohnen, das Metier zu wechseln und einen eigenen Handwerksbetrieb zu gründen. Allerdings sollten Sie für eine erfolgreiche neue berufliche Zukunft im Vorfeld eine detaillierte wirtschaftliche Planung erstellen. Auch die rechtlichen Voraussetzungen sind so vielfältig wie das Handwerk selbst. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen und sollten, wenn Sie als Ingenieur einen Handwerksbetrieb gründen.

Kann man als Ingenieur einen Handwerksbetrieb gründen?

Zunächst scheinen sich der Ingenieur- und der Handwerksberuf nicht zu ähneln. Auch die jeweiligen Ausbildungen und Titel eines Diplomingenieurs unterscheiden sich von denen eines selbstständigen Handwerkermeisters. Auf den zweiten Blick können sich Ihre Tätigkeiten inhaltlich allerdings auch sehr ähnlich sein. Und in genau diesem Fall dürfen Sie sich auch als Ingenieur selbstständig machen.

Beispiel: Als Elektrotechniker mit einem grundständigen Maschinenbaustudium und erfolgreichen Abschluss als Diplom-Ingenieur dürfen Sie für die Bereiche Instandhaltung, Maschinenführung und Konstruktionszeichnungen Ihren eigenen Betrieb eröffnen.

Es gibt jedoch verschiedene Anforderungen, die Sie bei der Gründung eines Handwerksbetriebs im Allgemeinen und speziell als Ingenieur berücksichtigen müssen. Lesen Sie im weiteren Beitrag welche das sind.

Rechtliche Anforderungen

Beginnen wir zunächst mit den rechtlichen Anforderungen. Grundsätzlich können Sie in Deutschland als Selbstständiger freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe betreiben. In der Regel fallen Sie mit einem Ingenieurbüro unter die freien Berufe. Möchten Sie ins Handwerk wechseln, muss Ihre geplante Tätigkeit als Freiberufler zu den zentralen Bereichen eines Ingenieurs zählen – und das sind nach aktueller Rechtsprechung

  • Forschung und Lehre
  • Entwicklung, Konstruktion, Gestaltung, Montage und Instandhaltung
  • Beratung

Für einen Handwerksbetrieb oder einen Handel sind Sie hingegen zu einer Gewerbeanmeldung verpflichtet.

Allerdings können Sie nicht einfach zum Gewerbeamt gehen und einen Schein bzw. eine Handwerkskarte beantragen. Denn auch die Handwerksordnung (HwO) stellt explizite Bedingungen an die Gründung eines Handwerksbetriebs.

Bestimmungen der Handwerksordnung

Die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen für eine Selbstständigkeit im Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe finden Sie in der aktuellen Fassung der Handwerksordnung. Danach hängen die Voraussetzungen einer Existenzgründung von der Art Ihres gewünschten Handwerks ab.

Zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerke

Zunächst sollten Sie herausfinden, ob Ihre geplante Tätigkeit zu den zulassungsfreien oder zulassungspflichtigen Handwerken gehört. Dies finden Sie in der Anlage zur Handwerksordnung.

Für eine rechtskonforme Betriebsgründung in einem zulassungspflichtigen Handwerk benötigen Sie in der Regel einen Meisterbrief. Anlage A der HwO listet sämtliche der derzeit insgesamt 53 zulassungspflichtigen Handwerksberufe in Deutschland auf. Verpflichtend ist der Meistertitel danach beispielsweise für

Demgegenüber benötigen Sie für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnlichen Gewerke keinen Meistertitel, um in eine Selbstständigkeit zu wechseln. Auch diese Berufe führt die Handwerksordnung abschließend auf – in den Anlagen B1 und B2.

Eintrag in die Handwerksrolle

Betrifft Ihre geplante Existenzgründung ein zulassungspflichtiges Handwerk, müssen Sie in der Regel

Doch keine Sorge. Als Ingenieur müssen Sie sich nicht unbedingt einen handwerklichen Meistertitel aneignen. Denn die HwO listet Ausnahmen zu der Regel auf, von denen auch Sie profitieren können.

Möglichkeiten zur Gründung eines Handwerksbetriebs ohne Meistertitel

Möchten Sie ohne Meistertitel einen Handwerksbetrieb gründen, können Sie einen technischen Betriebsleiter mit Meistertitel in Vollzeit anstellen. Darüber hinaus stehen Ihnen die folgenden Optionen zur Auswahl:

  • Altgesellenregelung gemäß § 7b HwO: Sie können eine Gesellentätigkeit im geplanten Handwerk von mindestens sechs Jahren, darunter mindestens vier Jahre in leitender Position nachweisen.
  • Unzumutbare Belastung gemäß § 8 HwO: Die Meisterprüfung würde für Sie eine unzumutbare Belastung darstellen – beispielsweise aufgrund Ihres Alters. Allerdings ist ein Nachweis Ihrer fachlichen Kompetenz erforderlich.
    Ausnahmebewilligung für ausländische Handwerker gemäß § 9 HwO: Sie haben in einem Mitgliedstaat der EU, Vertragsstaat des EWR oder in der Schweiz bereits in führender Stellung im geplanten Handwerk gearbeitet oder können einen Abschluss einer entsprechenden Fachausbildung nachweisen.
  • Diplomingenieurs-Titel und andere gleichwertige Abschlüsse gemäß § 7 Abs. 2 HwO: Schließlich das für Sie Interessanteste: Auch als Ingenieur oder mit einer der Meisterprüfung vergleichbaren, staatlich anerkannten Prüfung ist ein Eintrag in die Handwerksrolle möglich. Der Schwerpunkt ihrer Abschlussprüfung muss allerdings den beruflichen Qualifikationen für das einzutragenden Handwerk entsprechen!
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Meister oder Ingenieur – was ist besser?

Gemäß dem deutschen Qualifikationsrahmen entspricht ein Meistertitel einem Bachelorabschluss im Ingenieurswesen, der Ingenieurs-Masterabschluss ist dem geprüften Betriebswirt der HwO gleichzusetzen.
Doch es gibt Unterschiede: So ist die Ausbildung zum Meister sehr praxisnah ausgelegt, während im Ingenieursstudium zum Großteil theoretisches Wissen vermittelt wird. Entsprechend bearbeiten Sie später jeweils andere Aufgabenfelder. Abhängig von Ihrer spezifischen Tätigkeit als Ingenieur kann in Managementpositionen auch die Büroarbeit überwiegen.

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Berufsreifeprüfung und Meisterprüfung als Ingenieur

Im Normalfall müssen Sie vor der Anmeldung zum Meister eine Gesellenprüfung bestanden haben. Doch auch als Ingenieur dürfen Sie mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der identischen Fachrichtung die Weiterbildung absolvieren. Die Inhalte teilen sich in die vier Bereiche Fachpraxis und -theorie, Betriebswirtschaftslehre, rechtliches Grundlagenwissen sowie Arbeits- und Berufspädagogik.

Als angehender Fach- und Industriemeister spezialisieren Sie sich in Ihrer Meisterausbildung auf Ihr Fachgebiet.

In Österreich erlangen Sie mit der Berufsreifeprüfunguneingeschränkten Zugang zur Ausbildung an Fachhochschulen, Universitäten und Kollegs.

Zusätzlich einen Meisterbrief absolvieren:
Möchten Sie die Meisterprüfung absolvieren, obwohl Sie auch mit Ihrem Titel als Ingenieur in die Handwerksrolle eingetragen werden könnten, haben Sie alleine in Deutschland die Wahl aus mehr als 3000 Anbietern. Sowohl an Hochschulen als auch Fachhochschulen und Privatakademien können Sie sich zur Weiterbildung anmelden. In Teilzeit sollten Sie zwei bis dreieinhalb Jahre bis zur Abschlussprüfung veranschlagen, in Vollzeit ein bis maximal zwei Jahre. Auch Blockseminare oder Online-Unterricht stehen Ihnen als flexible Kursangebote offen. Die Fortbildungskosten hängen von Ihrem gewünschten Titel ab und variieren zwischen 5000 und 15.000 Euro. So schlagen die Weiterbildungskosten zum Elektriker oder Dachdecker mit rund 10.000 Euro zu Buche – darüber hinaus sollten Sie Kosten für Lehrmittel und Prüfungen in Höhe von weiteren rund 4.000 Euro einrechnen.

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Fördermöglichkeiten

Der Staat bezuschusst unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten von Weiterbildungen mit dem Meister-Bafög. Darüber hinaus können Sie bei der KfW-Bank ein zinsgünstiges Darlehen aufnehmen. In den meisten Bundesländern erhalten Sie zusätzliche Förderungen wie einen Meisterbonus oder Meistergründungsprämien.

Warum lohnt es sich, als Ingenieur einen Handwerksbetrieb zu gründen?

Die Gründung eines Meisterbetriebs bietet Ihnen als Ingenieur viele Vorteile.

Finanzielle Aspekte

Als angestellter Ingenieur im Baugewerbe verdienen Sie derzeit im Jahresdurchschnitt mit über zwei Jahren Berufserfahrung rund 60.000 Euro brutto, allerdings variieren die Gehälter branchenabhängig. Zuschläge erhalten Sie in Einzelfällen für erhöhtes Engagement und auf Posten mit hoher Verantwortung sowie als Fach- und Projektingenieur. Kleine Unternehmen zahlen in der Regel rund 16.000 Euro weniger als international operierende Firmen. Weitere Boni beinhalten beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder eine betriebliche Altersvorsorge.

Im Handwerk ist die Spanne der Durchschnittsgehälter breit – doch auch hier ist zum Beispiel ein Verdienst eines Elektromeisters von knapp 60.000 Euro gut möglich. Neben Ihrem Handwerk bestimmen hier weitere Einflussfaktoren wie die Betriebsgröße, Ihre Berufserfahrung, regionale Aspekte sowie die Mitgliedschaft in Berufsverbänden Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen.

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Welche Ingenieure-Titel eignen sich zur Gründung eines Handwerksbetriebs?

Als Ingenieur können Sie ein mehrjähriges Studium an einer Universität oder Fachhochschule mit einem Diplom beenden. Für ingenieurwissenschaftliche Fachrichtungen wie Elektrotechnik, Bauingenieurwesen, Maschinenbau oder Mechatronik erhalten Sie in der Regel einen Abschluss als Bachelor oder Master.

Ihre beruflichen Aufgabengebiete unterscheiden sich je nach Fachrichtung, teils zählen auch Forschung, Projektmanagement oder technischer Vertrieb zu den Aufgabenbereichen von Ingenieuren. Im Hoch- oder Tiefbau oder der Automobilbranche überwiegen hingegen praktische Tätigkeiten.

Beispiel: Als Schweißfachingenieur mit Spezialisierung auf Schweißarbeiten mit Sonderbelastungen sind Sie gerade von Herstellern von Schienenfahrzeugen oder Tunnel- und Brückenbauern stark nachgefragt. Beliebt sind zudem Abschlüsse zum Staatlich geprüften Bautechniker oder Techniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.

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Diplom, Bachelor oder Master
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Staatlich geprüfter Bautechniker

Hinweis: Für den Titel des unabhängig beratenden Ingenieurs müssen Sie mehrere Jahre Berufserfahrung vorweisen können und im Anschluss eine erfolgreiche Zusatzqualifikation nachweisen können. Diese freiberufliche Position befähigt Sie unter anderem zur Entwicklung technischer Konzepte oder zur Überwachung von Bauprojekten.

Pro und Contra bei der Gründung eines Handwerksbetriebs als Ingenieur

Ob Sie eine Arbeit als angestellter Ingenieur oder selbstständiger Handwerksmeister bevorzugen, hängt natürlich auch von Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen ab. Dennoch lassen sich einige Vor- und Nachteile verallgemeinern:

Angestellter Ingenieur

Selbstständiger Handwerker

Vorteile

Möglicherweise höherer Verdienst und sicheres Einkommen.

Allgemein aktuell sehr gute Auftragslage. Auch hier hoher Verdienst mit Nischen-Fachwissen möglich

Kein unternehmerisches Risiko, keine Verantwortung für Mitarbeiter

Kombination von technischem Fachwissen und handwerklichen Fähigkeiten

Freie Zeiteinteilung und Selbstbestimmung

Nachteile

Weniger Abwechslung im Berufsalltag. Keine weiterführenden Erfahrungen durch Tätigkeiten in unterschiedlichen Fachbereichen

Praktische Erfahrung im jeweiligen Handwerk möglicherweise nicht gegeben.


Feste Arbeitszeiten. Keine Einflussnahme auf Kundenstamm und Betriebsatmosphäre

Selbstständigkeit erfordert physische und psychische Belastbarkeit

Risiko einer Kündigung Einkommen abhängig von aktueller Wirtschaftslage

Vorbereitungen zur Gründung treffen

Sie haben sich entschieden und möchten als Ingenieur Handwerksbetrieb gründen? Dann geht es an die Vorbereitung. Beginnen Sie Ihre Planungen so früh wie möglich, sollten Sie behördliche Unterlagen beantragen müssen oder einen Kredit aufnehmen wollen, kann die Bearbeitungszeit durchaus Wochen beanspruchen.

Förderungen für die Gründung eines Handwerksbetriebs checken

Nicht nur für Ihre Weiterbildung zum Meister, auch für die Gründung Ihres Handwerksbetriebs stehen Ihnen unterschiedliche finanzielle Förderungsmöglichkeiten offen. Die Unterstützung zu Ihrer Existenzgründung erfolgt in Form von Zuschüssen, Darlehen oder Bürgschaften, Beratungen oder als Investitionsförderung.

Vom Bund gibt es den ERP-Gründerkredit. Das StartGeld der KfW können Sie bis zu drei Jahre nach Betriebsgründung über Ihre Hausbank beantragen. Nach Prüfung Ihres Betriebskonzepts sowie Ihrer Fachkenntnis werden Sie hier mit bis zu 100.000 Euro gefördert. Der Kredit lohnt sich vor allem für Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital.
Ist Ihr Kapitalbedarf gering, eignet sich möglicherweise der Mikrokreditfonds Deutschland für Sie. Seine maximale Höhe beträgt 20.000 Euro. Für die Beantragung müssen Sie kein Finanzinstitut zwischenschalten. Möchten Sie als Ingenieur aus der Arbeitslosigkeit heraus einen Handwerksbetrieb eröffnen, steht Ihnen ein Gründungszuschuss offen. Die Bewilligung erfolgt nach einer Ermessensentscheidung Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Neben bundesweiten stehen Ihnen auch jeweils aktuelle Förderprogramme Ihres Bundeslandes zur Wahl. Hier einige ausgewählte Beispiele:

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg bietet mit der Startfinanzierung 80 der L-Bank in Form einer Bürgschaft ein zinsverbilligtes Darlehen von maximal 200.000 Euro über Ihre Hausbank. Es dient als 80-prozentige Bürgschaft. Gefördert werden unter anderem Erstausstattungen und Baumaßnahmen.

Bayern

Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat gemeinsam mit der LfA Förderbank Bayern einen Startkredit in Höhe von mindestens 10.000 sowie ein Beteiligungskapital für Gründer mit Summen von bis zu 250.000 Euro ins Leben gerufen.

Berlin

In Berlin können Sie über die regionale Handwerkskammer eine Meistergründungsprämie von höchstens 15.000 Euro betragen.

Niedersachsen

Der niedersächsische Gründerkredit für Handwerker beträgt bis zu 500.000 Euro und ist dank der Subventionierung durch das Land zinsvergünstigt erhältlich.

Sachsen

Sachsen fördert klein- und mittelständische Betriebsgründungen im Handwerk. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Handwerker mit IMPULS in unterschiedlichen Phasen Ihrer Selbstständigkeit mit Summen von 10.000 bis 500.000 Euro.

Rechtsform wählen

Bei der Wahl Ihrer Rechtsform sollten Sie die Höhe Ihres Eigenkapitals und Ihr persönliches Haftungsrisiko einbeziehen. Als Einzelunternehmen stehen Ihnen darüber hinaus andere Möglichkeiten offen als bei einer gemeinschaftlichen Gründung.

Als Einzelunternehmer können Sie eine Personengesellschaft in Form einer GbR, OHG oder KG gründen. Daneben können Sie sich anfangs als Kleinunternehmer selbstständig machen. Sie benötigen kein Mindestvermögen und müssen einzig ein Gewerbe anmelden. Allerdings haften Sie vollumfänglich mit Ihrem Privatvermögen.

Mit Partnern können Sie eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH, UG, AG oder KGaA ins Leben rufen. Sie haften nur eingeschränkt mit Ihrem Privatvermögen, benötigen jedoch einen Mindestkapitalbetrag. Zudem ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich.

Markt analysieren

Als Handwerker sind Sie überwiegend regional tätig. Erkundigen Sie sich daher unbedingt über die aktuelle Situation an Ihrem gewünschten Betriebsstandort. Wie viele Wettbewerber gibt es? Entspricht die Einwohnerschaft zum Großteil Ihrer Zielgruppe? Wie hoch ist die Nachfrage nach Ihren Angeboten? Auch die vorliegende Infrastruktur sowie mögliche Dienstleister können entscheidende Gewichte in die Waagschale werfen. Abgestimmt auf die Ergebnisse Ihrer Marktanlayse entscheiden Sie welche Marketingmaßnahmen Sie durchführen wollen. Eine Internetseite ist in jedem Fall die Basis.

Untersuchen Sie daher anhand statistischer Zahlen und eigener Forschung vor Ort, Recherchen im Branchenbuch und im Internet:

  • den Umfang Ihrer Zielgruppe: Wie viele potenzielle Neukunden leben in Ihrem Einzugsgebiet?
  • den Bedarf für Ihr Handwerk: Wie ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage?
  • die Mitbewerber in Ihrer Branche. Vor allem mit einem Nischenmarkt sollten Sie möglichst eine dicht liegende Konkurrenz vermeiden.

Businessplan erstellen

Sie möchten einen Kredit beantragen oder eine Partnerschaft eingehen? Vor der Bewilligung einer Unterstützung sind dritte Parteien in der Regel an detaillierten Informationen zu Ihrer geplanten Existenzgründung interessiert. Was bieten Sie, was die Konkurrenz nicht hat? Wie steht es um die voraussichtliche wirtschaftliche Rentabilität?

Neben der angesprochenen Marktanalyse sollten Sie auch einen Businessplan erstellen, welcher folgende Punkte beinhlaten sollte:

  • Betriebsstruktur: Wie möchten Sie Ihren Betrieb aufbauen? Planen Sie die Einstellung von Mitarbeitern?
  • Marketing und Vertrieb: Neu auf dem Markt, geht es nicht ohne Werbung. Welche Maßnahmen planen Sie? Wie möchten Sie potenzielle Kunden gewinnen? Wie möchtes Sie Ihre Firma repräsentieren?
  • Definition der Zielgruppe: Wen möchten Sie ansprechen? Welche Zielgruppe hat Bedarf an Ihren Angeboten?
  • Chancen und Risiken: Wie groß sind Ihre Erfolgsaussichten? Wie hoch schätzen Sie das unternehmerische Risiko ein?
  • Zukunftsaussichten: Wohin soll sich Ihr Unternehmen mittel- und langfristig entwickeln?

Finanzierung sicherstellen

Ohne Kapital geht es nicht. Beantworten Sie sich daher die folgenden Fragen:

  • Wie hoch ist Ihr Startbudget?
  • Wie viel Eigenkapital können Sie aufwenden?
  • Wie erhalten Sie erforderliches Fremdkapital?
  • Auf welche Summe belaufen sich Ihre einmaligen Investitionen?
  • Welche monatlichen Festkosten fallen an?

Organisatorische Aspekte

Zur Gründung Ihres Handwerksbetriebs müssen Sie auch einige rechtlich geforderten Schritte unternehmen.

Gewerbeanmeldung und Genehmigungen

Für die offizielle Genehmigung Ihres Handwerksbetriebs benötigen Sie verschiedene Dokumente und müssen unterschiedliche Institutionen über Ihre Existenzgründung informieren.

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Anmeldung bei der Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer

Jeder Handwerksbetrieb in Deutschland muss sein Gewerbe der zuständigen Handwerkskammer melden. Sie müssen die Eintragung persönlich vornehmen und eine einmalige Gebühr entrichten. Die Höhe sowie eine mögliche Befreiung regelt § 113 Absatz 2 Satz 4 HwO.

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Eintragung in die Handwerksrolle

Als zulassungspflichtiges Gewerbe sind Sie zudem zur Eintragung in die Handwerksrolle verpflichtet. Diese Eintragung können Sie gleich direkt bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer mit- oder separat per Internet beantragen.

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Anmeldung beim Gewerbeamt

Nach der Bestätigung über die Eintragung in die Handwerkskammer und Handwerksrolle müssen Sie Ihr Handwerk beim Gewerbeamt anmelden. Das Gewerbeamt informiert automatisch Ihr zuständiges Finanzamt sowie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.

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Eintragung im Handelsregister

Möchten Sie als Kaufmann tätig werden, müssen Sie Ihre selbstständige Handwerkstätigkeit von einem Notar ins Handelsregister eintragen lassen.
Hinweis: Planen Sie, als Ingenieur eine Produktion im Handwerk aufzubauen, müssen Sie auch Ihre Produktionsanlagen anmelden und überprüfen lassen. Beachten Sie dabei die besonderen technischen und umweltrechtlichen Voraussetzungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

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Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Innerhalb einer Woche vom Zeitpunkt Ihrer Gründung müssen Sie sich nach Vorgaben des § 192 Sozialgesetzbuch VII auch bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Dies erfolgt unabhängig von Ihrer gewählten Rechtsform. Eine darüber hinausgehende Anmeldung zum persönlichen Unfallversicherungsschutz über Ihre zuständige Berufsgenossenschaft ist freiwillig möglich.

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AGB erstellen

Als selbstständiger Handwerker sind Sie nicht dazu verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verfassen. Dennoch stärken Sie mit der Erstellung eigener AGB das Kundenvertrauen. Zudem können Sie damit zugleich für sich vorteilhaftere Auslegungen gegenüber allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) schaffen. Dabei dürfen Sie die andere Vertragspartei nie übervorteilen. So ist eine Begrenzung oder ein kompletter Ausschluss Ihrer eigenen Haftung beispielsweise nicht rechtswirksam. Details enthalten die §§ 305 ff. BGB. Gültig werden Ihre AGB bei jedem einzelnen Auftrag nach der Zustimmung durch Ihren Vertragspartner.

Inhaltlich können Ihre AGB unter anderem die folgenden Aspekte umfassen:

  • Bedingungen von Materiallieferungen
  • Details zur Leistungserbringung
  • Preisvereinbarungen
  • Einzelheiten zur Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
  • Gewährleistungsrechtliche Gesichtspunkte
  • Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
  • Angabe des Gerichtsstands
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Versicherungsverträge schließen

Mit einem eigenen Unternehmen sollten Sie sich auf jeden Fall bestimmte Versicherungen abschließen und gegen weitere mögliche private und beruflich bedingte Risiken absichern.

Handwerkersoftware & Apps nutzen

Bei der Vorbereitung zur Gründung eines Handwerksbetriebs ist es entscheidend, alle Aspekte sorgfältig zu bedenken und vorzuplanen. Die Nutzung einer spezialisierten Handwerkersoftware und entsprechender Apps kann die Effizienz und Produktivität Ihres Betriebs erheblich steigern. Die Tools sind nicht nur für etablierte Unternehmen von unschätzbarem Wert, sondern auch für Neugründer.

Solche Softwarelösungen und Apps bieten eine breite Palette von Funktionen, die den Arbeitsalltag erheblich vereinfachen und Arbeitsprozesse automatisieren. Dazu gehören die Erstellung, Erfassung und automatische Versendung von Angeboten, Lieferscheinen und Rechnungen. Sie bieten auch die Möglichkeit, ein digitales Aufmaß zu erfassen und Projekte direkt zu kalkulieren, wobei integrierte Artikel-und Leistungskataloge unterstützen. Dank der digitalen Lagerverwaltung behalten Sie den Überblick über alle Materialien und können Materialbestellungen automatisch auslösen. Die Verwaltung von Werkzeugen ist ebenfalls integriert, um stets den Standort der Werkzeuge zu kennen. Zusätzlich bietet die Software eine Stammdatenverwaltung und die Möglichkeit zur digitalen Archivierung von Dokumenten.

Mit einer Handwerkersoftware arbeiten Sie von Beginn an professionell und rechtssicher, was Ihnen hilft, gesetzliche Anforderungen und Regularien in Ihrem Handwerksbetrieb zu erfüllen.

Darüber hinaus ist der Einsatz von Handwerker-Apps sinnvoll um auch von unterwegs aus digital zu arbeiten. Schnellere, übersichtlichere und effizientere Abläufe sind garantiert. Einige Beispiele finden Sie hier:

  • Mobile Auftragsabwicklung: Damit haben Ihre Mitarbeiter auch von unterwegs Zugriff auf alle Informationen, die sie für die Baustelle benötigen.
  • Digitales Bautagebuch: Dokumentation von Baustellen
  • Mobile Aufmaß-Erfassung: Aufmaße lassen sich einfach und übersichtlich in der App erfassen.
  • Zeiterfassung: Erfassung von Arbeits-, Anfahrts- und Pausenzeiten
  • Bestell- und Material-App: Sie können Produkte beim Großhandel bestellen oder den Materialbestand überprüfen.
  • Lagerverwaltung: Kontrolle und Organisation des Lagerbestands sowie der Werkzeuge.
  • Kundenbeziehungsmanagement (CRM): Greifen Sie auf alle Kundendaten und Dokumente zu.

Mehr zur Handwerkersoftware

Beispiele für die Gründung eines Handwerksbetriebs als Ingenieur

Details der Gründung eines Handwerksbetriebes als Ingenieur hängen immer auch von Ihrem spezifischen Handwerk ab.

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Als Ingenieur einen Elektrobetrieb gründen

Als Elektroinstallateur installieren, warten und reparieren Sie elektrische Anlagen von Privatpersonen und Unternehmen. Im Bereich der Gebäude- und Haustechnik sollten Sie vor der Gründung Ihres Elektrobetriebs die konjunkturelle Entwicklung der Baugenehmigungen überprüfen. Sie gibt Ihnen Hinweise zur erwarteten Auftragslage. Mit einer Spezialisierung auf Gebäudemanagement entscheiden Sie sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtsituation für einen relativ krisensicheren Bereich.

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Als Ingenieur einen SHK-Betrieb gründen

Möchten Sie sich als Mechaniker oder Installateur für Heizungsanlagen, Klimatechnik und Sanitär selbstständig machen, lohnt eine Spezialisierung auf nachhaltige Anlagen mit geringem Stromverbrauch. Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung herrscht eine auch langfristig starke Nachfrage an barrierefreiem Wohnen.

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Als Ingenieur einen Dachdeckerbetrieb gründen

Mit einer standortspezifischen Spezialisierung sehen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Gründung Ihrer Dachdecker-Firma entgegen. Welche Materialien, welche Dachbauten und Fassaden sind in Ihrer Region vermehrt nachgefragt? Beispielsweise wird im Mittelgebirge vielfach Schiefer verbaut, während Eigenheimbewohner auf Nordseeinseln in der Regel auf Reetdächer setzen. Neben diesen Erwägungen sollten Sie mit Ihrem künftigen Dachdeckerbetrieb auch das Zukunftspotenzial der energieeffizienten Gebäudesanierungen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft nutzen.

Fazit

Vielfältige Erwägungen spielen eine Rolle bei der Entscheidung, sich als Ingenieur mit einem Handwerksbetrieb selbstständig zu machen. Unter Betrachtung der aktuellen Auftragslage im Handwerk und Ihrer fachlichen Qualität sprechen allerdings viele Gründe für den Schritt in die Selbstständigkeit. Zwar tragen Sie als Inhaber eines Handwerksbetriebs künftig größere Verantwortung als in einem Angestelltenverhältnis, doch gerade diese Verantwortung macht den beruflichen Wechsel spannend. Entscheiden Sie sich zudem für eine maßgeschneiderte Handwerkersoftware, sparen Sie Zeit bei Ihren Büroarbeiten. Auch spezifische Baustellen-Apps sind effiziente Tools auf dem Weg zum Erfolg als diplomierter Ingenieur im neuen Handwerk.

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