Widerrufsbelehrung im Handwerk – alle wichtigen Infos zum Widerrufsrecht

Handwerker wie Elektriker, Dachdecker oder Heizungsinstallateure besuchen Kunden für die Angebotserstellung oft vor Ort. So lässt sich viel besser einschätzen, was alles gemacht werden muss und wie hoch die Kosten sein werden. Infolgedessen kommt es häufig noch im gleichen Gespräch zum Vertragsabschluss. Wenn der Handwerker den Kunden nicht über sein Recht zum Widerruf aufklärt, kann dieser den Vertrag noch ein Jahr und zwei Wochen lang widerrufen und wird dann von seiner Zahlungspflicht befreit. Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie also genau wissen, in welchen Fällen eine Widerrufsbelehrung unbedingt notwendig ist und wann darauf verzichtet werden kann. Wir erläutern Ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und geben Ihnen außerdem hilfreiche Tipps für die Praxis. Dieser Artikel dient jedoch nicht als Rechtsberatung. Sollten Sie noch Zweifel haben, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

Was ist eine Widerrufserklärung?

Eine Widerrufserklärung gibt dem Verbraucher die Möglichkeit, von einem Vertrag zurückzutreten. Wenn es zu einem Geschäft zwischen zwei Parteien kommt, geben beide eine Willenserklärung ab. Eine Seite ist bereit, ein Produkt oder eine Leistung zu einem bestimmten Preis abzugeben. Die andere Seite erklärt sich bereit, diesen Preis zu zahlen. Allerdings kann es immer passieren, dass sich der Kunde anders entscheidet. Deswegen soll ihm vor allem bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, die Chance zum Widerruf zugestanden werden. Sollte er davon Gebrauch machen, wird der Vertrag rückgängig gemacht.

Besteht eine Pflicht zur Widerrufsbelehrung bei Handwerkerleistungen?

Sofern den Kunden nach dem BGB das Widerrufsrecht zusteht, sind Handwerker dazu verpflichtet, sie darüber aufzuklären. Dem können sie mithilfe einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung nachkommen.

So ist die Widerrufserklärung im BGB geregelt

Im § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Sie nachlesen, dass jedem Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht. Ferner besteht eine Pflicht zur Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge. Damit sind Verträge gemeint, die zum Beispiel über das Internet, per E-Mail oder via Telefon zustande kommen.

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Widerrufsbelehrung als Pflicht für Handwerksbetriebe

Da Verträge zwischen Handwerksbetrieben und ihren Kunden häufig außerhalb geschlossener Geschäftsräume zustande kommen und gelegentlich auch die Online-Beauftragung stattfindet, besteht eine Pflicht zur Widerrufsbelehrung, die aus eigenem Interesse nicht versäumt werden sollte.

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Schriftlich oder nicht?

Im BGB ist nicht klar geregelt, in welcher Form die Widerrufsbelehrung erfolgen muss. Sie kann theoretisch also auch mündlich stattfinden. Das Bundesjustizministerium rät jedoch dazu, die schriftliche Form zu wählen. Nur so können Sie als Unternehmer bei einem Rechtsstreit beweisen, dass der Kunde eine Widerrufsbelehrung erhalten hat.

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Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist

Laut § 355 des BGB beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Manchmal können andere Zeitpunkte vereinbart werden. Das ist zum Beispiel oft bei der Bestellung von Ware im Internet der Fall. Dann beginnt die Frist erst ab der Zustellung zu laufen.

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Ausnahmen beim Widerrufsrecht

Laut § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gibt es aber auch einige Ausnahmen, bei denen den Verbrauchern kein Widerrufsrecht zusteht. Dazu gehören unter anderem diese:

  • Lieferung von verderblichen Waren
  • Lieferung von Waren, die individuell auf den Verbraucher zugeschnitten worden sind
  • Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten

Die genannten Beispiele sind für das Handwerk natürlich nicht von Bedeutung. Allerdings gilt auch kein Widerrufsrecht, wenn ein Unternehmen von einem Kunden ausdrücklich zur Auftragsdurchführung aufgefordert wurde. Das kann bei einer dringenden Notfall-Reparatur der Fall sein. Wenn beispielsweise die Heizung eines Kunden defekt ist und er einen Heizungsinstallateur aktiv um die sofortige Reparatur bittet, erlischt das Widerrufsrecht. Ferner gilt, dass bei Verträgen, die innerhalb der geschäftlichen Räume eines Unternehmens abgeschlossen worden sind, ebenfalls kein Widerrufsrecht genutzt werden kann.

Das gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Im Handwerk ist es üblich, dass Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Das ist dann der Fall, wenn der Handwerker zu dem Kunden nach Hause kommt, sich die Lage dort ansieht und ihm anschließend ein Angebot unterbreitet. Wenn der Kunde sofort zustimmt, kann noch vor Ort ein Vertrag zustande kommen. Im Gegensatz zu Verträgen, die innerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, hat der Kunde hier Anspruch auf ein Widerrufsrecht. Deswegen sollten Sie ihm unbedingt eine Widerrufsbelehrung unterbreiten. Nehmen Sie zu Kundenterminen immer die passenden Formulare mit und lassen Sie sich die Übergabe schriftlich bestätigen. Dann beginnt die Widerrufsfrist sofort zu laufen.

Empfehlung: Dokumentation und Verwaltung mit Bürosoftware durchführen

Damit sich Ihre Dokumente zur Widerrufsbelehrung nicht unter anderen Unterlagen verstecken können, sollten Sie diese digitalisieren, dokumentieren und archivieren. Mit einer Handwerkersoftware verwalten Sie nicht nur Ihre Projekte und führen die Auftragsabwickung durch, sondern dokumentieren Ihre Daten rechtssicher und GobD-konform. Zum Auftrag zugehörige Dokumente werden beim jeweiligen Kunden und Projekt hinterlegt. So können Sie immer einfach und schnell auf all Ihre Daten zugreifen. Am besten lässt sich das papierlose Büro mit einer Bürosoftware wie Streit V.1 durchführen. Diese erfüllt die spezifischen Anforderungen des Handwerks.

Mehr zur Bürosoftware

Rechtsfolgen bei fehlender Widerrufsbelehrung oder falschen Inhalten

Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat. Wenn Sie das aufgrund falscher Inhalte oder einer komplett fehlenden Widerrufsbelehrung versäumen, führt das dazu, dass sich die Widerrufsfrist auf ein ganzes Jahr und zwei Wochen verlängert. Der Kunde hat während dieser gesamten Zeitspanne die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Das kann für Sie und Ihren Betrieb verheerende Folgen haben, da er die Rechnung für bereits geleistete Arbeiten nicht zahlen muss.

Fehlende Widerrufsbelehrung

Bei einer fehlenden Widerrufsbelehrung ist der Fall klar. Der Kunde kann sich darauf berufen, dass er nicht ausreichend aufgeklärt wurde und vom Vertrag zurücktreten. Sofern Sie bereits Zahlungen vom Kunden erhalten haben, müssen Sie diese rückerstatten.

Falsche Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrungen, in denen wichtige Pflichtinhalte fehlen, sind als unwirksam zu betrachten. Sie ziehen demnach die gleichen Folgen wie eine fehlende Widerrufsbelehrung nach sich. Typische Fehler sind unklare Formulierungen zum Fristbeginn oder eine Belehrung, die sich optisch nicht ausreichend vom restlichen Vertrag abhebt.

Beispiel für einen Widerruf

Das Widerrufsrecht soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, spontan abgeschlossene Verträge noch einmal zu überdenken und bei Bedarf davon zurückzutreten. Allerdings hat der BGH ein Urteil gefällt, aus dem klar hervorgeht, dass kein Widerrufsrecht gilt, wenn die Angebotsstellung und die Annahme des Vertrages zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden und sich Auftraggeber und Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht am gleichen Ort befinden. Konkret ging es um einen Fall, in dem der Kunde ein Angebot erhalten und dem Handwerksbetrieb am nächsten Tag den Auftrag erteilt hat. Er berief sich auf sein Widerrufsrecht. Der BGH widersprach und begründete seine Entscheidung außerdem mit der Tatsache, dass der Auftraggeber die Möglichkeit gehabt hätte, das Angebot zu überschlafen.

Verzicht auf das Widerrufsrecht im Handwerk

Kunden können auf ihr Widerrufsrecht verzichten, wenn sie möchten, dass der Handwerker vor Ablauf der 14-tägigen Frist mit seinen Arbeiten beginnt. Verlassen Sie sich als Auftraggeber dabei jedoch nicht auf den guten Willen des Kunden, sondern halten Sie alles schriftlich fest. Lassen Sie sich bestätigen, dass der Beginn der Leistungen vor Ablauf der Widerrufspflicht explizit gewünscht worden ist. Lassen Sie sich außerdem unterschreiben, dass dem Kunden bewusst ist, dass sein Widerrufsrecht erlischt, sobald der Auftrag vollständig durchgeführt worden ist.

Gibt es eine Widerrufsfrist ohne Belehrung?

Wenn keine Belehrung stattgefunden hat, weil sie versäumt wurde oder fehlerhaft war, hat der Kunde 12 Monate und 14 Tage Zeit, sich durch einen Widerruf vom Vertrag zu lösen.

Tipp: Bautagebuch führen

Ein Bautagebuch ermöglicht es, wichtige Ereignisse auf der Baustelle festzuhalten und die Baustelle lückenlos zu dokumentieren. Darunter fällt auch die Frage, ob die Arbeiten vor Ablauf der 14-tägigen Frist begonnen haben. Mit einer App wie "Bautagebuch+" erstellen Sie mühelos Tagesberichte, wobei Wetter- und Zeitdaten automatisiert eingetragen werden. Zudem nehmen Sie bequem Fotos auf und haben Zugriff auf alle relevanten Dokumente zum Projekt. Die App ist mit der Handwerkersoftware Streit V.1 kompatibel und für iOS und Android einsetzbar. Daten werden automatisiert übertragen.

Mehr zur Bautagebuch-App

Inhalt einer Widerrufsbelehrung?

Die gesetzliche Mustervorlage für die Widerrufsbelehrung gibt eine gute Orientierung über die Angaben, die darin unbedingt gemacht werden müssen. Verpflichtend sind diese Informationen:

  • Ladungsfähige Adresse und korrekte Firmenbezeichnung
  • Aufklärung über die 14-tägige Widerrufsfrist
  • Genaue Angabe zu Beginn der Widerrufsfrist
  • Eine Erklärung, wie der Widerruf durchgeführt werden kann, also zum Beispiel als Brief oder E-Mail. 

Muster für Handwerker

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Widerrufsbelehrung Muster für Handwerker

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Vorlage für eine Widerrufsbelehrung als Word-Dokument zum Download an. Passen Sie das Muster zur Wiederrufsbelehrung, nach Ihren Wünschen an.

Kostenloser Download!

Arbeiten mit der Handwerkersoftware Streit V.1 - Menüansicht.

Tipp: Handwerkersoftware nutzen

Um Ihre Aufträge und zugehörige Dokumente rechtssicher zu verwalten, sollten Sie dazu eine Handwerkersoftware wie Streit V.1 nutzen. Damit ist alles zentral an einem Ort gespeichert und Sie können auch unterwegs darauf zugreifen. Neben einem digitalen Archiv profitieren Sie von einer Vielzahl an Funktionen zur umfassenden Verwaltung des Betriebs - von der Angebotserstellung bis hin zur Rechnungsstellung.

Mehr zur Handwerkersoftware

Wann sollte man ein Widerrufsformular verwenden?

Widerrufsformulare bieten sich an, wenn Sie beim Kunden vor Ort sind und spontan einen Vertrag mit ihm eingehen. Dieser wird dann meist mündlich geschlossen. Sorgen Sie deswegen dafür, dass in Ihrem Geschäftsfahrzeug immer ein paar Widerrufsformulare inklusive einer schriftlichen Belehrung liegen. Die können Sie in solchen Fällen einsetzen, um Ihrer Pflicht zur Widerrufsbelehrung nachzukommen. Wenn Sie dem Kunden das Angebot per E-Mail unterbreiten, sollten sie neben der Widerrufsbelehrung auch immer ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen.

Praxistipps

Um sich ausreichend abzusichern und Zahlungsausfälle oder Rückforderungen zu vermeiden, sollten Sie vor jedem Vertragsabschluss prüfen, ob Sie Ihren Kunden eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen müssen. Um sich abzusichern, können Sie folgendermaßen vorgehen:

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Ausnahmeregelungen checken

Prüfen Sie genau, ob eventuell eine der Ausnahmeregelungen angewandt werden kann, weil der Vertrag in Ihren Räumlichkeiten abgeschlossen wurde oder weil es sich um eine Notfall-Reparatur gehandelt hat. Nur in den Fällen, die durch das BGB klar als Ausnahmen benannt worden sind, darf die Widerrufserklärung entfallen.

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In den Geschäftsräumen

Wenn Sie dem Kunden kein Widerrufsrecht einräumen wollen oder generell auf Nummer sichergehen möchten, können Sie ihn in Ihre Geschäftsräume einladen und den Vertrag dort abschließen. Bei größeren und langwierigen Projekten kann das durchaus sinnvoll sein.

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Schriftlicher Vertrag

Auch wenn Sie einen mündlichen Vertrag vor Ort mit dem Kunden abschließen, sollten Sie die Widerrufsbelehrung schriftlich vorlegen und sich den Erhalt von Ihrem Auftraggeber bestätigen lassen.

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Vertrag per E-Mail oder Fax senden

Am besten schließen Sie aber gar keine mündlichen Verträge ab, sondern bringen Ihr Angebot nach dem Besuch beim Kunden in Schriftform. Am nächsten Tag können Sie ihm den Vertrag schriftlich per E-Mail oder Fax zukommen lassen. Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Trennung besteht in diesem Fall laut BGH auch kein Widerrufsrecht.

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Pflichtangaben

Achten Sie darauf, dass alle Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung enthalten sind und sorgen Sie dafür, dass sie sich deutlich vom restlichen Vertrag abheben.

FAQ zur Widerrufsbelehrung im Handwerk

Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Fakten zur Widerrufsbelehrung im Handwerk zusammengefasst:

Eine korrekte Widerrufsbelehrung enthält die ladungsfähige Adresse des Auftragnehmers sowie einen Hinweis zur Dauer und zum Beginn der Widerrufsfrist.

Sofern der Kunde ein Recht auf Widerruf hat, steht der Handwerker in der Pflicht, ihn darüber aufzuklären.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die in den geschlossenen Geschäftsräumen des Handwerksbetriebs zustande gekommen sind. Außerdem erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Auftraggeber bei sich zu Hause ein Angebot erhalten hat und er sich später wieder bei dem Handwerker meldet und es annimmt.

Fazit

Da es im Handwerk häufig zu Verträgen außerhalb der geschlossenen Geschäftsräume kommt, besteht in vielen Fällen auch die Pflicht zur Widerrufsbelehrung. Handwerker sollten sich dessen unbedingt bewusst sein. Nur so können sie sich davor schützen, dass Kunden nach getaner Arbeit oder währenddessen den Vertrag widerrufen und ihre Rechnung nicht zahlen. Nutzen Sie gerne unsere Mustervorlage und erstellen Sie damit eine korrekte Widerrufsbelehrung!

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