Einen Elektrobetrieb gründen - So gehen Sie vor!

Sie möchten Ihr Angestelltenverhältnis gegen einen eigenen Elektrobetrieb eintauschen? Damit lockt eine aussichtsreiche Zukunft – aber auch große Konkurrenz. Denn steht auch fest, dass die Branche der Elektrotechnik selbst in ferner Zukunft noch stark nachgefragt sein wird, sind bundesweit immerhin rund 60.000 dieser speziellen Handwerksbetriebe gelistet. Mit einer umfassenden und gezielten Vorbereitung werden Sie die Marktlage einschätzen, die Chancen einer erfolgreichen Selbstständigkeit im Voraus beurteilen und herausfinden können, welche Erfordernisse an eine Existenzgründung als Elektriker gestellt werden und auf welche Weise Sie optimale Bedingungen für Ihren bald eigenen Betrieb schaffen.

Lohnt sich die Selbstständigkeit als Elektriker überhaupt?

Trotz steigendem Bewusstsein für den Klimaschutz sinkt der Endenergieverbrauch in Deutschland kaum. Das heißt aber auch: Mit einer durchschnittlichen Jahresmenge von rund 700.000 Gigawattstunden elektrischer Energie bundesweit, mit der Umstellung herkömmlicher auf erneuerbare Energieträger, mit der Entwicklung innovativer Systeme, digitaler Anlagen und Geräte, wird der Berufszweig des Elektrikers auf lange Sicht spannend und nachgefragt bleiben. Dennoch ist ein umsatzstarker Betrieb kein Selbstläufer – die Handwerkssparte ist überaus beliebt und erfordert gerade durch die anhaltenden Weiterentwicklungen auf dem Energiemarkt ständige Fortbildungen. Lassen Sie sich darauf ein und spezialisieren sich auf künftige Trends, können Sie sich von der Konkurrenz absetzen und Ihre Chancen auf einen wirtschaftlichen Erfolg steigern.

  • Photovoltaik: Solaranlagen und moderne Speichertechniken boomen, der Kundenkreis erstreckt sich von Privatverbrauchern bis zu Großkonzernen.
  • Smart Home: Nur durch fachgerechte Programmierung und Wartung werden sich Haushaltsgeräte miteinander vernetzen, automatisch ein- und ausschalten können. Das größte Potenzial für Sie liegt hier in Ballungsgebieten.
  • Datenverarbeitung und -übertragung: Die Installation, Instandhaltung und Reparatur elektronischer Kommunikations- und Sicherheitssysteme erfordern ebenfalls Experten ihres Fachs. Nur so lassen sich Lecks in der Informations- und Telekommunikationstechnik verhindern.
  • Neue Ausbildungssparten: Seit Beginn des Jahres 2021 gibt es mit dem Gebäudesystemintegrator, Elektroniker der Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik, Informationselektroniker, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik sowie für Energie- und Gebäudetechnik fünf neue Ausbildungsberufe.

Abhängig von Region, Auslastung und Betriebsführung können Sie grob von künftigen Monatseinnahmen zwischen 3.000 und 4.500 Euro ausgehen. Dies ist allerdings nicht automatisch Ihr Gewinn: Als selbstständiger Elektriker müssen Sie Rücklagen bilden, Durststrecken kompensieren und Ihre Urlaubszeit in die Gesamtkalkulation einbeziehen.

Wenn Sie sich an das Thema erst einmal herantasten möchten, lohnt es sich gegebenenfalls vorerst ein Kleingewerbe als Elektriker anzumelden.

Infos vor der Gründung einholen

Für die Gründung eines Elektrobetriebs müssen Sie einige Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus sollten Sie sich bereits im Vorfeld auch über mögliche Hindernisse auf dem Weg zum Erfolg informieren.

Voraussetzungen zur Gründung

Ob Sie Ihren Meistertitel an der Meisterschule oder den Techniker über ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule oder nach einem Quereinstieg durch Weiterbildungen abgeschlossen haben, ist unerheblich. Wichtig ist, dass Sie eine Qualifizierung vorweisen können.

Elektrofirma ohne Meisterbrief gründen – geht das?

Gemäß Anlage A zu § 1 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) fallen Elektrotechniker und Elektromaschinenbauer ebenso wie die Gründung eines Dachdeckerbetriebs und Heizungsinstallateur-Betriebs unter die insgesamt 53 (Stand: August 2021) zulassungspflichtigen Handwerke. Danach müssen Sie für Ihre geplante Selbstständigkeit grundsätzlich den Nachweis eines Meistertitels erbringen. Sie können ihn jederzeit durch einen fünfmonatigen Vollzeit- oder 16-monatigen Teilzeitkurs erwerben und sich schließlich mit dem Meisterbrief in die Handwerksrolle eintragen lassen: der Grundstein für Ihre Selbstständigkeit! Doch auch hier gilt: keine Regel ohne Ausnahme. Verwirklichen Sie auch ohne eigenen Meistertitel Ihren Traum vom eigenen Elektrobetrieb, als Ingenieur oder indem Sie

  • die Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO in Anspruch nehmen und einen Elektromeister als Betriebsleiter einstellen
  • als Altgeselle im Sinne des § 7b HwO bereits mindestens sechs Jahre in einem Elektrikerberuf und von diesen mindestens vier Jahre in leitender Position gearbeitet haben.

Bücher, Seminare und Workshops nutzen

Auf dem Weg zur Selbstständigkeit finden Sie in Online-Seminaren, Wochenendworkshops oder schriftlichen Ratgebern hilfreiche Unterstützung. Gründungsseminare bei der zuständigen Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer bieten allgemeine Informationen zur Erstellung eines Businessplans oder der geeigneten Rechtsform. Gezielt auf Elektrobetriebe ausgerichteter Unterricht punktet mit besonderer Anschaulich- und der Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen. In Internet-Tutorials vermittelte Inhalte sind ebenfalls hochwertig und lassen sich oftmals kostenlos nutzen. In einem schriftlichen Ratgeber können Sie jederzeit gezielt Stichpunkte nachschlagen.

Vorbereitung zur Selbstständigkeit als Elektriker

Die nächsten Schritte zur Konkretisierung Ihres Vorhabens beinhalten gezielte Analysen sowie die Ausarbeitung weiterer Details.

Markt-, Wettbewerbs- und Zielgruppenanalyse durchführen

Die Standortanalyse ist ein wichtiges betriebswirtschaftliches Instrument – unabhängig davon, ob Sie sich erst anhand der Auswertung Ihrer Marktpotenziale für den Sitz Ihres Handwerksbetriebes entscheiden oder bereits wissen, wo Sie Ihr Zelt aufschlagen möchten. Ermitteln Sie die Konkurrenz in Ihrem nahen Umfeld und den Bedarf an neuen Elektrobetrieben. Möchten Sie neben privaten Kunden auch mit Bauunternehmen zusammenarbeiten oder sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, berücksichtigen Sie auch diese potenziellen Auftragslagen.

Analysemethoden – so erkennen Sie die Marktlage

Zur detaillierten Bedarfsermittlung Ihres neuen Elektrobetriebs in einer bestimmten Region stehen Ihnen zwei Messmethoden zur Verfügung:

  • Auswertung von Statistiken: Sie müssen das Rad nicht neu erfinden. Oft liegen die erforderlichen Zahlen und Fakten für eine Auswertung bereits vor. Erkundigen Sie sich bei Statistikämtern, Wirtschafts- und Branchenverbänden, staatlichen Institutionen, wissenschaftlichen Instituten und internationalen Organisationen nach neuesten Daten.
  • Befragungen, Interviews: Sie können auch eigene Befragungen durchführen. Doch die Erstellung eines verständlich aufgebauten Fragebogens erfordert viel Arbeit, die anschließende Auswertung zumeist spezielle Softwareprogramme.

Die Rechtsform für Ihren Elektrobetrieb wählen

Ein Handwerksbetrieb lässt sich in verschiedensten Rechtsformen eröffnen, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Besonders die Rahmenbedingungen sind bei der Wahl der richtigen Rechtsform zu berücksichtigen: Wie viel Kapital ist notwendig? Wie viele Personen gründen den Betrieb? Je nachdem eignen sich verschiedene Rechtsformen.

Einzelnunternehmen GbR GmbH UG
Handelsregistereintrag ohne mit mit mit
Stammkapitaleinlage keine keine nachweisbare Höhe von 25.000 Euro nachweisebare Höhe von 1 Euro
Haftung uneingeschränkte Haftung persönliche Haftung beschränkte Haftung beschränkte Haftung
Sonstiges Geringer bürokratischer Mehraufwand weitere Personengesellschaften: OHG, KG, PartG hohes Ansehen

 

Businessplan erstellen

An ihm führt kein Weg vorbei: Ein Businessplan dient sowohl Ihnen zur hilfreichen Orientierung wie auch möglichen Kreditgebern als Grundlage für ihre Entscheidungsfindung. Auch in Hinblick auf eine Kundengewinnung, der Zusammenarbeit mit Lieferanten erweist sich eine übersichtliche schriftliche Aufstellung kommender Herausforderungen und Maßnahmen von Bedeutung. Vermieter erhalten Hinweise über ihre finanzielle Lage, Förderungen durch öffentliche Mittel lassen sich ohne Businessplan gar nicht erst beantragen. Auf rund 20 bis 25 Seiten zuzüglich weiterer Budgettabellen überprüfen Sie Ihren künftigen Elektrobetrieb auf seine Realisierbarkeit und wirtschaftliches Potenzial.

Aufbau eines Businessplans

Nachfolgend die einzelnen Schritte, die grob gesagt für den Aufbau eines Businessplans nötig sind.

  • Exposé: Fassen Sie Ihre Geschäftsidee auf maximal zwei Seiten zusammen.
  • Zu Ihrer Person: Stellen Sie sich kurz vor – wenige Stichpunkte zu Ihrer Qualifikation und Erfahrung genügen.
  • Ihr Elektrobetrieb: Wo liegt der Nutzen für Kunden und Partner?
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse: Bestimmen Sie Ihre Zielgruppe, das Marktumfeld, prognostizieren Sie Ihr Umsatzvolumen. Stellen Sie gegenüber Wettbewerbern Ihre Pluspunkte heraus.
  • Unternehmensziele und -strategie: Listen Sie die bedeutendsten Maßnahmen für Ihre Betriebseröffnung auf.
  • Marketingplan: Welche Marketingziele verfolgen Sie, welche Werbemaßnahmen sind geplant?
  • Organisation, Rechtsform, Personal: Als welche juristische Person möchten Sie Ihr Gewerbe eintragen lassen? Planen Sie Ausbildungsplätze, die Anstellung von Mitarbeitern?
  • Finanzplan: Umsatzplan mit angestrebten Netto-Umsätzen, Kostenplan mit fixen und variablen Kosten, Liquiditätsplan mit Einnahmen und Ausgaben. Wie viel Eigen-, wie viel Fremdkapital ist geplant, welche Investitionen? Im Rentabilitätsplan stellen Sie prognostizierte Umsätze und Ausgaben gegenüber.
  • SWOT-Analyse: Strengths, Weaknesses, Opportunities und Threats – wo liegen Ihre Stärken und Schwächen, wo sehen Sie Chancen, wie reduzieren Sie Risiken?

Zur kostenlosen Businessplan Vorlage

Finanzierung und Kapitalbeschaffung regeln

Höchstwahrscheinlich werden Sie das Anfangskapital für Ihren Elektrobetrieb nicht aus eigener Tasche begleichen können. Erstellen Sie sich einen detaillierten Finanzplan zu sämtlichen Kostenpunkten wie Fahrzeug und Werkzeug, Versicherungsbeträgen, Miete oder Software. Bevor Sie diesen Budgetplan als Grundlage für einen Antrag auf einen Privatkredit verwenden, lohnt ein Blick auf mögliche staatliche Zuschüsse.

Tipp: Fördermöglichkeiten prüfen

Die Bundesregierung bietet Existenzgründern verschiedene Fördermittel. Sie alle setzen eine Eigenbeteiligung, die individuell vereinbart wird. Nutzen Sie auch Förderprogramme zur Digitalisierung Ihres Handwerksbetriebs. Bei der Anschaffung einer einer Software für Elektrobetriebe und weiteren Digitalisierungsmaßnahmen erhalten Sie in der Regel gute Zuschüsse.

Bundesweite Kredite für Existenzgründer

Welche verschiedenen Krediten und deren Varianten für Existenzgründer infrage kommen zeigen wir im Folgenden:

European Recovery Program
Dies sind ERP-Gründerkredite aus den Mitteln des europäischen Sondervermögens über die KfW-Bankengruppe.

  • StartGeld: bis zu 125.000 Euro innerhalb der ersten drei Geschäftsjahre, niedrige Zinsen, maximale Kreditlaufzeit zehn Jahre
  • Kapital: bis zu 500.000 Euro innerhalb der ersten drei Geschäftsjahre, niedrige Zinsen, tilgungsfrei für sieben Jahre
  • Universell: bis zu 25 Millionen Euro innerhalb der ersten fünf Geschäftsjahre, Mindestlaufzeit zwei Jahre

Akkreditierte Kreditinstitute
Über regionale Genossenschaften und Vereine werden Mikrokredite bis zu einer Gesamtsumme von 20.000 Euro vergeben. Kredite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA In diesem Bereich gibt es drei Varianten:

  • Bundesweite Beratungsförderung: für Gründer durch Berater zu Themen Finanzierung, Marketingstrategien, Problemlösung
  • BAFA Invest: Hilfe bei Suche nach Kapitalgebern
  • Hartz-IV-Empfänger: Sie können für Ihren Elektrobetrieb einen Zuschuss für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit beantragen.

Landesspezifische Kredite Erkundigen Sie sich nach finanziellen Unterstützungen für die Handwerkerbranche in Ihrem Bundesland. Landesförderbanken wie die NRW-Bank oder IHKs und Sparkassen in Bayern stellen diverse Zuschüsse zur Verfügung. Die Handwerkskammer Berlin bietet Ihnen eine Meistergründungsprämie bis maximal 15.000 Euro.

Tipp: Existenzgründerprogramme nutzen

Für Existenzgründern stehen nicht selten spezielle Programme oder Angebote zur Verfügung. So können Sie beispielsweise auch bei der Anschaffung Ihrer Handwerkersoftware profitieren. Mit dem Existenzgründerprogramm der Software Streit V.1 nutzen Sie die Software das erste Jahr mitfrei und können frei entscheiden, ob Sie die Software nach Ablauf der Zeit weiter nutzen oder nicht.

Mit diesen Kosten sollten Sie für die Gründung rechnen

Für die komplette Neugründung Ihres Elektrofachbetriebs sollten Sie mit Anfangskosten in Höhe von rund 20–25.000 Euro rechnen.

Fuhrpark

Ohne Firmenfahrzeug geht es nicht: Als Elektriker sind Sie ständig unterwegs. Nach dem Erwerb des Wagens kommen weitere laufende Kosten auf Sie zu. Sämtliche Angaben sind grobe Schätzungen und abhängig von Ihrem Einzugsgebiet und Fahrzeugmodell:

  • Kraftstoff: 150 bis 300 Euro monatlich
  • Kfz-Steuer: 200 bis 350 Euro jährlich
  • Versicherung: 700 bis 1.000 Euro jährlich
  • Werkstattkosten/TÜV: 100 Euro monatlich

Tipp: Mit einem Elektroauto erhalten Sie Umweltbonus und Innovationsprämie beim Kauf und sparen bei der Kfz-Steuer und Versicherung. Die Aufladekosten sind gering, verschleißen können nur die Bremsen und Ihr Image als Klima-bewusster Geschäftspartner und Arbeitgeber steigt.

Sonderfall Leasing

Als Alternative zum Fahrzeugkauf können Sie Ihren Wagen auch Leasen – ein grundsätzlich vorteilhaftes All-Inklusive-Modell für Selbstständige, das Ihre Liquidität schont. Ihre monatlichen Raten betragen zwischen 100 und 500 Euro, sie werden anhand Ihrer anfänglichen Einmalzahlung berechnet. Erkundigen Sie sich nach Sonderkonditionen für Handwerksbetriebe.

Fahrzeugeinrichtung

Kleinkastenwagen bieten optimalen Platz für Ihr Equipment. Durch den Einbau spezieller Module können Sie Ihre Werkzeuge und Ersatzteile übersichtlich und sicher unterbringen. Rechnen Sie für erweiterbare Ordnungssysteme mit 1.500 Euro.

Werkzeug

Ausreichend Werkzeug ist das das A und O Ihres Elektrobetriebs. Rechnen Sie mit rund 1.000 Euro für Ihre erste Grundausstattung mit unter anderem

  • Seitenschneider
  • Abisolierzange
  • Abmantelungswerkzeuge
  • Durchgangs- und Spannungsprüfer
  • Multimeter
  • Akkuschrauber
  • Bohrhammer und -maschine
     

Werkstatt und Lager

Der Großteil Ihres Werkzeugs befindet sich in Ihrem Wagen, den Großteil Ihrer Zeit arbeiten Sie bei Kunden vor Ort. Eine Werkstatt benötigen Sie daher nicht unbedingt, ein kleiner Lagerraum ist in der Regel ausreichend.

Arbeitskleidung

Sie sind bei Ihrer Arbeit häufig besonderen Gefährdungen ausgesetzt – entsprechend hohe Ansprüche werden an Ihre Arbeitskleidung gestellt. Kalkulieren Sie rund 500 Euro für eine Komplettausrüstung ein. Achten Sie auf elastisches, strapazierfähiges Material für ausreichend Bewegungsfreiheit. Idealerweise entscheiden Sie sich für eine Latzhose mit Knieschutz und eine Jacke mit langen Ärmeln. Achten Sie bei Flammschutzkleidung auf nach EN ISO 11612 zertifizierte Baumwolle oder künstliche Fasern. Verpflichtet sind Sie zum Tragen isolierter Gummi- oder Latexhandschuhe, mit denen Sie gefahrlos Kabel selbst an Starkstromanlagen bis 1.000 Volt verlegen können. Festes Schuhwerk mit Stahlsohlen der Schutzklasse 1 leitet Strom und schützt vor Spannungen von maximal 1.000 Volt. Farblich sind Sie frei in Ihrer Entscheidung, jedoch haben sich für verschiedene Handwerksbranchen bestimmte Farbtöne etabliert. Dachdecker beispielsweise greifen gerne auf schwarze Kleidung zurück, viele Elektriker entscheiden sich für Rottöne als Unterscheidung zu den „Blaumännern“ von Klempnern und Heizungsinstallateuren.

Büro und Ausstattung

Repräsentative Büroräume benötigen Sie nicht unbedingt, allerdings haben Sie als selbstständiger Elektriker viel Schreibtischarbeit vor sich. Abgesehen von der Kundenkommunikation per Telefon oder PC müssen Sie auch Rechnungen schreiben und sich um Ihre Ablage kümmern. Ein großer Raum sollte es also schon sein, den Sie mit einem Stuhl, Schreibtisch und Regalen sowie der benötigten Technikausstattung bestücken sollten. Planen Sie inklusive Bürosoftware bis zu 750 Euro für die Gesamtausstattung Ihres Büros ein. Zu den benötigten Softwareprogrammen lohnt sich die Anschaffung eines Handwerkerprogramms für Elektrobetriebe. Zudem werden auch Apps  für Handwerker immer wichtiger. Planen Sie die Anschaffung einer App für die mobile Zeiterfassung und die mobile Auftragsabwicklung ein. Sinnvoll ist außerdem das Führen eines Bautagebuchs.

Werbung

Neukundenakquise ist die schwierigste, aber auch Stammkunden müssen zufriedengestellt werden. Auf der Suche nach Elektrobetrieben nutzen immer mehr Verbraucher das Internet: Eine eigene Webseite mit stets aktuellen Informationen zu Ihrem Unternehmen zählt zum Pflichtprogramm. Planen Sie für die Pflege Ihrer Internetpräsenz rund 50–100 Euro monatlich ein. Mit Visitenkarten und bedrucktem Briefpapier erhöhen Sie die Wirkung Ihrer Professionalität. Stimmen Sie Ihr Elektro-Firmenlogo optisch mit dem auf Ihrer Webseite ab. Kostenpunkt: rund 200 Euro. Als besonders praktische Werbemaßnahme mit wenig Aufwand und langfristiger Wirkung erweist sich die Folierung Ihres Firmenwagens. Ständig unterwegs, erreichen Sie mit der Fahrzeugbeschriftung einen umfangreichen potenziellen Kundenkreis und zahlen mit rund 150 Euro nur ein Bruchteil der Kosten von Plakaten oder Baustellen-Bannern. Ein hochwertiger Druck kann sich über viele Jahre halten.

Weitere laufende Kosten

Wiederkehrende Festkosten wie Miete, Elektrizität, Internet oder Versicherungen sind weitere Posten in Ihrem Budgetplan. Mit mindestens 1.200 Euro sollten Sie ohne die Bezahlung von Mitarbeitern rechnen. Als selbstständiger Elektriker sind Sie zu einer Mitgliedschaft in der Handwerkskammer verpflichtet. Die Höhe der Gebühren bemisst sich am Gewinn, den Ihr Gewerbebetrieb drei Jahre zuvor erwirtschaftet hat und liegt zwischen rund 130 und 305 Euro. Führen Sie ein Einzelunternehmen, gilt für die ersten drei Jahre nach Ihrer Existenzgründung eine Sonderregelung:

  • Im ersten Jahr sind Sie von Zahlungen befreit.
  • Im zweiten und dritten Jahr müssen Sie die Hälfte des Grundbeitrags und keinen Zusatzbeitrag entrichten. Ausnahme: Ihr Jahresgewinn übersteigt 25.000 Euro.

Mit Gründung Ihres eigenen Unternehmens verpflichten Sie sich auch zu einer Mitgliedschaft im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke – und zwar dem Innungs-Fachverband Ihres Bundeslandes. Insgesamt zwölf Landesverbände mit 320 Innungen zählen zu der Dachorganisation, die sämtliche Interessen der Handwerkssparte Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau vertritt und Sie bei allen fachlichen Fragen als betreuendes Organ berät. Auch hier profitieren abgesehen von einer Aufnahmegebühr von 80 Euro ein Jahr kostenfrei von der Arbeit des Verbands, die nachfolgenden Jahresbeiträge bewegen sich zwischen 300 und 500 Euro.

Mitarbeiter

Wächst Ihr Elektrobetrieb sollten sie sich zeitnah nach qualifizierten Mitarbeitern umsehen. Aufgrund des Fachkräftemangels stellt dies zunehmend eine Herausforderung dar. Auch hier entstehend weiter Kosten für Ihren Betrieb.

Anleitung: Elektrobetrieb gründen

Sie möchten Ihren Plan der beruflichen Eigenständigkeit in die Tat umsetzen? Bevor Sie ein Schild mit Ihrem Logo an die Tür hängen und erste Aufträge bearbeiten können, stehen konkrete Schritte zur Existenzgründung an.

Eintragung ins Handelsregister

Abhängig von Ihrer gewählten Rechtsform müssen Sie sich gegebenenfalls zuallererst ins Handelsregister eintragen lassen. Die Verpflichtung zur Eintragung in das öffentliche bundesweite Verzeichnis erstreckt sich auf alle Kaufleute und Handelsgesellschaften, für Kleigewerbetreibende ist eine Eintragung freiwillig. Dies heißt für Sie: Haben Sie sich für die Eröffnung einer Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft wie einer GmbH oder einer UG entschieden, müssen Sie die Gründung notariell beurkunden lassen und die Anmeldung an das Handelsregister übermitteln. Als Einzelunternehmen und GbR haben Sie grundsätzlich die Wahlmöglichkeit. Wägen Sie die Vorteile und Nachteile eines freiwilligen Eintrages ins Handelsregister gegeneinander ab:

Vorteile:

  • Vertrauenssteigerung bei Kunden
  • Schutz Ihres Firmennamens
  • Eröffnung von Filialen

Nachteile:

  • Anwendung der strengeren Vorschriften des Handelsgesetzbuches gegenüber dem Bürgerlichen Gesetzbuch
  • lückenlose Buchführung gefordert

Hinweis: Verwechseln Sie nicht die Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbe. Entscheiden Sie sich als Einzelunternehmen oder GbR gegen einen Handelsregistereintrag, gelten Sie als Kleingewerbetreibender und unterliegen somit keiner Buchführungspflicht. Als Kleinunternehmer weisen Sie auf Ihren Rechnungen aufgrund eines Jahreseinkommens von unter 22.000 Euro keine Umsatzsteuer aus, können aber durchaus mit einer UG im Handelsregister eingetragen sein. Ohne Handelsregistereintrag beginnt für Sie die Gründung Ihres Elektrobetriebs mit der Anmeldung bei der Handwerkskammer.

Gewerbe bei der Handwerkskammer anmelden

Gemäß § 14 der Gewerbeordnung ist eine Gewerbeanmeldung verpflichtend, führen Sie Ihre Tätigkeit selbstständig aus, ist sie auf Dauer angelegt und möchten Sie mit ihr Gewinn erzielen. Als Handwerker führt Sie Ihr Weg dafür zur Handwerkskammer – bzw. zu deren Internetportal. Denn Sie haben die Wahl zwischen einem persönlichen und einem Online-Antrag. Stellen müssen Sie ihn gemäß § 1 HwO allerdings in jedem Fall: Der Eintrag Ihres Betriebs in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für Ihre Selbstständigkeit als Elektromeister. Als erforderliche Unterlagen werden Ihr Meisterbrief oder die beglaubigte Kopie einer vergleichbaren Prüfung verlangt, in Fällen der Altgesellenregelung oder der Einstellung eines Elektromeisters entsprechende Abschriften der Ausnahmebewilligungen und Zeugnisse. Zudem müssen Sie hier nun gegebenenfalls Ihren Handelsregisterauszug einreichen. Nach einer Bewilligung Ihres Antrags erhalten Sie gegen eine einmalige Ausstellungsgebühr von 50 Euro Ihre Handwerkskarte ausgehändigt. Sie dient Ihnen in Zukunft bei Privatkunden ebenso wie bei Bewerbungen für öffentlich ausgeschriebene Elektroarbeiten als Legitimitätsnachweis. Planen Sie Arbeiten am öffentlichen Stromnetz oder anderen speziellen Einrichtungen, sind im Einzelfall weitere Anmeldungen in entsprechende Verzeichnisse der jeweiligen Netzbetreiber vorzunehmen.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Mit Ihrer Handwerkskarte können Sie jetzt beim regional zuständigen Gewerbeamt Ihren Elektrobetrieb anmelden und einen Gewerbeschein beantragen. Mit der Anwendung des § 106 GwO erhalten Sie als Elektriker damit die Erlaubnis zur Installation von Starkstrom-, Blitzschutz-, Alarmanlagen für Gebäude, Betriebe oder Grundstücke sowie Brandmeldeeinrichtungen. Diese Genehmigung erstreckt sich auf alle Mitarbeiter mit einer entsprechenden Qualifikation. Nach Ihrer Anmeldung benachrichtigt das Gewerbeamt automatisch die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt sowie Ihr Finanzamt, das Ihnen Ihre Gewerbesteuernummer übermittelt. Seit dem 1.1.2021 allerdings erhalten Sie von diesem nicht mehr automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Vielmehr sind Sie zu einer eigenständigen Online-Übermittlung dieses Fragebogens verpflichtet.

 

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Das Elektronische Steuererklärungs-Programm – kurz: ELSTER – der Steuerverwaltung von Bund und Ländern gewährleistet eine sichere elektronische Übertragung ihrer Steuerdaten an Ihr Finanzamt. Mit der Gründung Ihres Elektrobetriebs sind Sie zu einer Online-Erfassung Ihrer gewerblichen Tätigkeit verpflichtet. Zum Ausfüllen des Fragebogens müssen Sie sich mit einem Benutzerkonto registrieren. Je nachdem, ob Ihnen Ihre Steuernummer bereits vorliegt, stehen Ihnen entsprechende Optionen im Online-Formular zur Auswahl. Hierbei werden Sie Schritt für Schritt verständlich weitergeleitet, weitere Ausfüllhilfen finden Sie auf verschiedenen Internetportalen.

 

Buchhaltung und Steuern

Neben Ihrer Tätigkeit an Fotovoltaikanlagen, Stromleitungen oder Steckdosen wartet mit Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit eine weitere auf Sie: Ihre Buchführung. Kein Wunder, dass sich viele Unternehmer eine eigene Buchhaltungsstelle leisten: Ohne hilfreiche Tipps oder hochwertige Software ist die detaillierte Darlegung der wirtschaftlichen Seite Ihres Betriebs keine Kleinigkeit. Zur Gewinnermittlung der vergangenen zwölf Monate müssen Sie am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres Ihr aktuelles Betriebsvermögen dem des Vorjahres gegenüberstellen und erhalten so neue Zahlen zu Ihrem Betriebsvermögen. Dieses können Sie durch private Entnahmen oder Einlagen erhöhen bzw. mindern. Unter Ihre regelmäßige Buchhaltung fallen sämtliche Geschäftsvorfälle wie Kundentermine, Werkzeug-Ankäufe, Gehaltszahlungen oder Mietausgaben. In Ihrer Gewinn-und-Verlust-Rechnung fassen Sie alle Vorfälle zusammen, die Ihren Betriebsgewinn beeinflussen – so wie Umsatzerlöse oder Materialkosten. Ihre Bilanz enthält aktuelle Vermögenswerte wie Ihr Anlage- und Umlaufvermögen, aber auch Eigenkapital und Verbindlichkeiten. Mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erhalten Sie eine Übersicht zur Zusammensetzung Ihres Gewinns. Ziehen Sie Ihre Gesamtausgaben von den Gesamteinnahmen ab, ersehen Sie die Summe Ihres Gewinns bzw. Verlustes. Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind nicht berücksichtigt. Sofern Sie sich keinen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen, sind Sie als Inhaber eines Elektrobetriebs zur Erhebung der Umsatzsteuer auf sämtliche Leistungen verpflichtet. Damit sind Sie gleichzeitig vorsteuerabzugsberechtigt und können sich Ihre Umsatzsteuerzahlung vom Finanzamt erstatten lassen. Die Berechnung erfolgt auf Basis des steuerlichen Gewinns und wird durch Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst. Ihre Gewerbesteuer wird vollständig auf Ihre Einkommensteuer angerechnet, übersteigt sie den Freibetrag von 24.500 Euro. Bei Ihrer Rechnungsstellung sind folgende Angaben verpflichtend:

  • Name/Firmenname, Adresse, optional: Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
  • Steuernummer Ihres Gewerbes – Als Handwerker haben Sie Anspruch auf eine weitere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bei inländischen Rechnungsstellungen steht Ihren frei, welche Steuernummer Sie verwenden. Bei Rechnungsbeträgen von weniger als 250 Euro entfällt eine Angabepflicht.
  • Kundenanschrift
  • Rechnungsdatum und -nummer
  • Leistungsdatum und -beschreibung in separaten Positionen – Material-, Fahrtkosten, Arbeitsstunden
  • Netto-Rechnungssumme, Umsatzsteuersatz, Brutto- und Gesamtsumme

Freiwillige Angaben: Zahlungsfrist und Bankverbindung Rechnungen für Anzahlungen werden ohne Leistungsdatum erstellt und der Betrag am Ende mit der Gesamtsumme verrechnet. Bei Elektroarbeiten im Ausland gelten spezielle Vorgaben. Sonderfall Kleinunternehmerregelung: Gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz sind Sie umsatzsteuerbefreit, liegt Ihr Jahresumsatz unter 22.000 Euro. In diesem Fall müssen Sie den Hinweis auf die Befreiung unter Angabe des einschlägigen Paragrafen auf der Nettorechnung ausweisen. Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist selbst bei einem Geringverdienst freiwillig. Sie profitieren von einer geringeren Verwaltungsarbeit, können aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Steuerberater finden

Möchten Sie die Expertise eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, haben Sie beim Suchservice der bundesweiten Steuerberaterkammern und des Deutschen Steuerberaterverbandes die Möglichkeit einer gezielten Suche anhand ausgesuchter Kriterien wie einer regionalen Nähe oder Fachkenntnissen im Elektrohandwerk.

Tipp: Handwerkersoftware für Elektriker einsetzen

Sie sehen richtig: Buchhaltung ist kompliziert und zeitlich aufwendig. Mit Hilfe einer professionellen Buchhaltungssoftware für Handwerker können Sie Ihre gesamte Buchhaltung schnell und fehlerfrei erledigen. Profitieren Sie von einem individuellen Digitalisierungskonzept für Ihr Elektrohandwerk und senken Sie Ihren Arbeitsaufwand durch maßgeschneiderte Programme für Ihr Unternehmen. Rechnungsvorlagen passen sich automatisch individuellen Kundenaufträgen an, lassen sich mit Ihrem Liefermanagement verbinden oder erinnern an Außenstände. Als Elektriker sind Sie viel unterwegs – achten Sie auch eine mobil nutzbare Software.

 

Kundengewinnung nach dem Gründen Ihrer Elektrofirma

Haben Sie sämtliche Vorgaben ausgeführt, Ihr Büro eingerichtet, Ihr Fahrzeug ausgestattet, kann es losgehen – mit der Kundenakquise. Im Handwerk ist Mund-zu-Mund-Propaganda das A und O, Empfehlungen durch Kunden und Online-Bewertungen dienen vielen Konsumenten als Entscheidungshilfe bei einer Auftragsvergabe. Nehmen Sie an Ausschreibungen im Handwerk teil und nutzen Sie dazu Auftrags- und Ausschreibungsportale. Auch Kooperationen mit anderen Firmen oder Hausverwaltungen sind hilfreiche Stufen auf der Leiter zum Erfolg. Suchen Sie nach individuellen Geschäftsideen im Handwerk und bedienen Sie damit auch Nischen.

Ebenso wichtig sind digitale und analoge Marketingmaßnahmen:

  • Online-Werbung
    Die deutsche Elektrobranche setzt kaum auf Google-Ads und Social-Media-Kanäle, umso mehr auf Suchmaschinenoptimierung. Auch das Versenden von Newslettern oder das Platzieren von Links auf separaten Onlineportalen mit passendem Kontext gelten als erfolgversprechende Marketingmethoden. Listen Sie Ihren Betrieb unbedingt in Fachportalen wie myhammer.de oder Online-Branchenverzeichnissen.
  • Offline-Werbung
    In den ersten Wochen nach Ihrer Betriebsgründung können Einwurf-Flyer in die Briefkästen der Nachbarschaft Interesse generieren. Anzeigen in Lokalblättern und Fachzeitschriften sind für Handwerksbetriebe noch immer eine lohnende Alternative zum digitalen Marketing.

Fazit

Es gibt viele Elektrobetriebe in Deutschland und noch mehr Vorschriften auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Doch es lohnt: Mit einer umfassenden Vorarbeit und einem unbedingten Willen wird Ihr Traum sich am Ende erfolgreich realisieren lassen. Denn eines gilt trotz aller Schnelllebigkeit: Handwerker wie Elektriker, Dachdecker, Heizungsinstallateure werden immer benötigt. Und dank zunehmender Innovationen bei Software und digitalen Arbeitsausrüstungen werden Sie zu zeitsparender Arbeit in der Lage sein und keine Aufträge aus Zeitmangel absagen müssen.

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