Handwerksbetrieb gründen: Schritt für Schritt zur Selbstständigkeit im Handwerk

Die Handwerksbranche ist gefragt wie nie und gehört zu einer der wichtigsten und größten Branchen in Deutschland mit über 1 Millionen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Dort arbeiten laut Zentralverband des Deutschen Handwerks rund 5,58 Mio. Arbeitnehmer und 369.000 Lehrlinge in den verschiedenen Berufsgruppen. Jedes Jahr verlassen rund 20.000 Absolventen die Meisterschulen in Deutschland. Etliche Absolventen entschließen sich zur Selbstständigkeit und dazu einen eigenen Handwerksbetrieb zu eröffnen.

Egal, ob Sie einen SHK-Betrieb, einen Dachdeckerbetrieb oder einen Elektrobetrieb gründen oder sich in einem anderen Handwerkszweig selbstständig machen. Die Klärung wichtiger Fragen im Vorfeld, das Abwägen der Risiken und Vorteile und eine umfassende Vorbereitung sind ist das A und O, bevor es an die Gründung geht.

Wir klären für Sie die wichtigsten Fragen und sagen Ihnen Schritt für Schritt wie Sie bei der Eröffnung des eigenen Handwerksbetriebs vorgehen und was Sie beachten sollten.

Inhalt

Lohnt sich die Selbstständigkeit als Handwerker überhaupt?

Vor der Existenzgründung steht die Existenzsicherung: Rechnet es sich, als Handwerker eine eigene Firma zu eröffnen? Ein hohes Maß an Eigenmotivation, Mut zur Veränderung, Disziplin und Verantwortungsbereitschaft ist in jedem Fall gefragt und gerade in der Gründungsphase wird der Betrieb vor alles andere gestellt. Doch Sie profitieren in vielerlei Hinsicht. Sie sind nicht nur Ihr eigener Chef, sondern haben auch die Möglichkeit Ihr Unternehmen so zu gestalten, dass Sie sich vollkommen mit ihm identifizieren. Hinzu kommt: Handwerker sind Mangelware und gefragt wie nie. Der Fachkräftemangel im Handwerk ist immens. Auch wirtschaftlich gesehen also die besten Voraussetzungen zur Selbstständigkeit. Möchten Sie sich an das Thema herantasten, lohnt sich eventuell vorab die Anmeldung eines Kleingewerbes z.B. als Elektriker.

 

Handwerksbetrieb gründen: Informieren

1. Voraussetzungen zur Gründung eines Handwerksbetriebs

Eine der grundlegenden Fragen, die es zu beantworten gilt, ist, ob die Voraussetzungen zur Gründung eines Handwerksbetriebs erfüllt sind. Es unterscheiden sich prinzipiell zulassungspflichtige Handwerksbetriebe von zulassungsfreien und handwerksähnlichen Betrieben. Je nach Zugehörigkeit, kann man sich als Ingenieur, Handwerker oder auch als Geselle bzw. nur mit Meistertitel selbstständig machen.

Zulassungspflichtige Handwerker müssen sich bei der jeweiligen Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen lassen – hier gilt also grundsätzlich Meisterpflicht.

Bei zulassungsfreien und handwerksähnlichen Berufen ist die Eintragung nicht erforderlich und auch kein Meistertitel nötig. Sie werden stattdessen in das „Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes“ eingetragen.

Beispiele für zulassungspflichtige Gewerke Beispiele für zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerke
  • Maurer
  • Zimmerer / Dachdecker
  • Maler / Lackierer
  • Kälteanlagenbauer
  • Klempner
  • Bäcker
  • Fleischer
  • Konditoren
  • Friseure
  • Schornsteinfeger
  • Stuckateure
  • Installateur und Heizungsbauer
  • KFZ-Mechaniker
  • Elektrotechniker
  • Tischler 
  • Uhrmacher
  • Schuhmacher
  • Brauer
  • Feinoptiker
  • Drucker
  • Keramiker
  • Holzbildhauer
  • Instrumentenmacher
  • Buchbinder
  • Fotografen
  • Gebäudereiniger
  • Weinküfer
  • Müller
  • Korbflechter

 

Zuordnung der Berufsgruppen in der Handwerkerordnung

Zu welcher Berufsgruppe Ihr Handwerk gehört, erfahren Sie hier:

Gesetz zur Ordnung des Handwerks

Kann ich einen Handwerksbetrieb ohne Meisterbrief gründen?

Wenn Ihr Handwerk zu den zulassungsfreien Berufen zählt, ist es möglich einen Betrieb auch ohne Meistertitel bzw. als Geselle zu eröffnen. Eine Meisterpflicht bei zulassungspflichtigen Berufen kann nur in wenigen Fällen ausgesetzt werden, wenn z.B. ausreichend Erfahrung beim Ausüben des Handwerks vorliegt (Altgesellenregelung, §7 Handwerksordnung (HwO)). Der Paragraph besagt, dass ein Geselle mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung eine gleichwertige Berufsqualifizierung erreicht hat. Zudem können Sie sich auch als Geselle selbstständig machen, wenn Sie einen Mitarbeiter mit Meistertitel  finden und einstellen. Einen Handwerksbetrieb ohne Ausbildung zu eröffnen, ist allerdings nicht ratsam, da das Grundverständnis für das Handwerk Voraussetzung für einen funktionierenden Betrieb ist.

Bevor Sie gründen, sollten Sie sich also auf jeden Fall informieren, ob Sie einen Meister benötigen oder sich ggf. auch als Geselle selbstständig machen dürfen.

2. Förderprogramme bei der Gründung eines Handwerksbetriebs prüfen

Wenn Sie planen einen eigenen Handwerksbetrieb zu eröffnen sollten Sie außerdem vorab prüfen, ob Sie von einer Förderung profitieren können. Wichtig: Eine Förderung muss in jedem Fall vor der Gründung beantragt werden. Bund und Länder bieten eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Diese gibt es in Form von zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen.

Einige Beispiele:

  •  ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW-Bank. Sprechen Sie hierzu Ihre Hausbank an.
  • Mikrokreditfonds Deutschland – bei geringem Kapitalbedarf möglich.
  • Gründungszuschuss – dazu sind Sie berechtigt, wenn eine bestehende Arbeitslosigkeit durch die Gründung verhindert wird.

Einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Oder sprechen Sie mit Ihrer Bank oder der zuständigen Handwerkskammer.

Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung im Handwerk

Für die Digitalisierung, also z.B. die Investition in Soft- oder Hardware, stehen ebenfalls zahlreiche Förderprogramme bereit. Erfahren Sie mehr:

Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung im Handwerk

3. Bücher und Seminare zur Gründung eines Handwerksbetriebs nutzen

Eine gute Vorbereitung, bevor Sie Ihre eigene Firma im Handwerk gründen, ist es, entsprechende Bücher zu lesen oder etwa ein Seminar zu besuchen.

Wir empfehlen Ihnen beispielsweise die folgenden Bücher:

Informieren Sie sich am besten zusätzlich, z. B. bei Ihrer Handwerkskammer, über mögliche Seminare zum Thema Existenzgründung.

Handwerksbetrieb gründen: Vorbereiten

Sie haben alle Voraussetzungen zur Gründung Ihres Handwerksbetriebs geprüft? Dann können Sie mit der Umsetzung starten.

1. Markt-/Wettbewerbsanalyse und Zielgruppenanalyse durchführen

Schauen Sie sich in der Region um, um Ihre Zielgruppe und die Wettbewerbssituation einzuschätzen, denn gerade Handwerksbetriebe sind meist regional gebunden. Bei der Markt-, Wettbewerbs- und Zielgruppenanalyse helfen Ihnen folgende Fragen:

  • Welche Wettbewerber gibt es in Ihrer Region?
  • Wen möchten Sie bedienen? Privatkunden oder/und Geschäftskunden?
  • Wie groß ist Ihre Zielgruppe (Haushalte und Industriebetriebe im Umkreis)?
  • Welchen Bedarf hat Ihre Zielgruppe? Welche Auftragsarten sind im Moment besonders gefragt?
  • Welcher Standort für Ihre Firma ist sinnvoll (Anbindung an Straßennetz, Industriegebiete im Umkreis, Angrenzung an verschiedene Landkreise)?

Nutzen Sie für Ihre Marktanalyse Branchenbücher, Statistiken oder das Unternehmensverzeichnis Ihrer Stadt bzw. der Städte im Umkreis. Gibt es derzeit Trendthemen oder bestimmte Förderungen für Ihre Zielgruppe für bestimmte Vorhaben (z. B. klimafreundliche Energiegewinnung durch Photovoltaik oder Zuschüsse für die Erneuerung der Heizung etc.), mit denen Sie Aufträge generieren könnten?

2. Richtige Rechtsform bei der Gründung Ihres Handwerksbetriebs wählen

Hier spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. Wie viel Kapital ist notwendig? Wie viele Personen gründen den Betrieb? Je nachdem eignen sich folgende Rechtsformen:

Einzelunternehmen

Viele Gründer entscheiden sich zunächst für ein Einzelunternehmen, da die Anforderungen an die Buchhaltung nicht so hoch sind und kein Mindestkapital vorliegen muss. Allerdings haften Einzelunternehmer auch mit Ihrem Privatvermögen.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Bei der GmbH müssen 25.000 Euro Gründungskapital eingebracht werden. Unternehmen haften hier allerdings nicht mit Ihrem Privatvermögen.

GbR, OHG oder KG (Personengesellschaften)

Bei mindestens zwei Personen kann eine Personengesellschaft gegründet werden. Dies geht ohne Mindestkapital, allerdings haften die Gründer auch hier mit dem Privatvermögen.

Wägen Sie genau ab, welche Rechtsform für Sie die richtige ist. Sprechen Sie ggf. auch mit Ihrem Steuerberater.

3. Businessplan erstellen

Bringen Sie Ihre Geschäftsidee und den Umsetzungsplan zu Papier und erstellen Sie einen detaillierten Businessplan. Diesen benötigen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Vorlage bei Banken oder Förderinstituten für den Erhalt von Krediten oder Zuschüssen.

Zur kostenlosen Businessplan Vorlage

Finanzplan, Kapitalbedarf und Kosten für die Gründung eines Handwerksbetriebs

Im Businessplan kalkulieren Sie Ihren Kapitalbedarf, der für die Gründung und in der Anfangsphase anfällt. Dazu gehören Kosten für Räumlichkeiten, Einrichtung und Ausstattung, Fuhrpark und Personal als auch Kosten für Notar, Gewerbeanmeldung, Beiträge für die Handwerkskammer oder notwendige Versicherungen. Handwerksbetriebe gehen in der Regel bei Aufträgen in Vorleistung. Auch diese Kosten sollten Sie in Ihrem Finanzplan einrechnen. Der Liquiditätsplan ist ein wesentlicher Bestandteil Ihres Businessplans und die Basis zur Gründung Ihres Handwerksbetriebs.

Zum Businessplan gehören zudem folgende Inhalte:

  • Ihre Geschäftsidee
  • Standort
  • Infos zu dem Gründer/ den Gründern
  • Rechtsform
  • Dienstleistungen, die Ihr Handwerksbetrieb anbietet
  • Preisgestaltung
  • Infos zur Markt- und Zielgruppenanalyse
  • Organisationsstruktur
  • Personalbedarf
  • Chancen und Risiken
  • Marketingstrategie / Vertriebskonzept

4. Finanzierung und Kapitalbeschaffung regeln

Ihr erstellter Businessplan sagt Ihnen genau, welchen Kapitalbedarf Sie für die Neugründung Ihres Betriebs benötigen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Bank und sprechen Sie über Eigenkapital, Kredite, Zuschuss-Möglichkeiten oder einen Gründerkredit. Auch die Handwerkskammern helfen Ihnen bei der Beantragung einer möglichen Förderung gerne.

5. Marketingmaßnahmen und Erscheinungsbild

Zur Gründung gehört auch ein entsprechendes Erscheinungsbild. Der erste Eindruck zählt. Deshalb sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken über ein Firmenlogo, eine Website, Geschäftspapiere oder die Fahrzeugbeschriftung machen. Von Beginn an sollte das äußere Erscheinungsbild professionell und vertrauenerweckend wirken. Aber Achtung: Selbst Hand anlegen sollte man hier nur mit Erfahrung oder dem richtigen Händchen. Sparen Sie nicht am falschen Ende, denn das Erscheinungsbild spielt eine große Rolle für die spätere Kundengewinnung. Holen Sie sich ggf. Unterstützung bei einer Werbeagentur.

Handwerksbetrieb gründen: Umsetzen

Sind alle Vorbereitungen getroffen, alle Formalitäten geklärt und die Finanzierung geregelt, geht es an die Anmeldung Ihres Handwerksbetriebs. Dazu treten Sie mit verschiedenen Behörden in Kontakt.

1. Die Gewerbeanmeldung, Eintragungen und Mitgliedschaften

Gewerbe anmelden bei der Handwerkskammer

Ihr Betrieb ist zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Handwerkskammer verpflichtet. Das bedeutet auch, dass Mitgliedsbeiträge fällig sind. Allerdings vertritt die Handwerkskammer auch die Interessen des Handwerks und bietet eine Vielzahl an Vorteilen. Auch zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe müssen bei der Handwerkskammer angegeben werden. Sie werden dann in das „Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" eingetragen.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Wenn der Betrieb bei der Handwerkskammer eingetragen wurde, kann die Gewerbeanmeldung erfolgen. Wurde das Formular zur Gewerbeanmeldung eingereicht und bearbeitet, erhält Ihr Handwerksbetrieb den Gewerbeschein. Das Gewerbeamt informiert auch das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft über die Anmeldung.

Eintragung im Handelsregister über das Amtsgericht

Bei vielen Rechtsformen, wie z.B. der GmbH, ist ein notarieller Gesellschaftsvertrag und auch die Eintragung in das Handelsregister Pflicht. Wenn der Geschäftsumsatz einen bestimmten Betrag übersteigt, muss auch ein Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen werden. Ausgenommen von der Eintragungspflicht sind Einzelunternehmen, Freiberufler oder eine GbR.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Auch eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist in der Regel Pflicht. Dies wird meist vom Gewerbeamt übernommen. Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und überwacht die Gesundheitsführsorge des Betriebs und der Beschäftigten.

AGB erstellen

Bei der Gründung eines Handwerksbetrieb, sollten Sie auch an die Erstellung eigener AGB denken. Was Sie beachten sollten, welche Inhalte diese benötigen und Tipps erhalten Sie hier: AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) im Handwerk

2. Versicherungen, die Ihr Handwerksbetrieb braucht.

Als Gründer eines Handwerksbetriebs benötigen Sie verschiedene Versicherungen. Wichtige Versicherungen sind:

Krankenversicherung

Sie müssen sich bei einer Krankenversicherung versichern – Sie haben dabei die Wahl zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.

Rentenversicherung

Handwerker sind in der Rentenversicherung pflichtversichert.

Betriebshaftpflichtversicherung

Zur Absicherung von durch Ihren Betrieb verursachten Schäden, benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie stellt eine der wichtigsten Versicherungen für Ihren Betrieb dar.

Rechtsschutzversicherung

Es empfiehlt sich außerdem, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen zur Absicherung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen.

Geschäftsinhaltsversicherung

Ihr gesamter betrieblicher Besitz, wie die Einrichtung, Inventar aber auch Mietgegenstände, sind durch eine Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert. Sie schützt bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel.

3. Ausstattung Ihres Handwerksbetriebs

Sind alle Formalitäten erledigt, können Sie fast durchstarten. Vorausgesetzt Ihre Ausstattung steht. Neben einem Büro, einer Werkstatt mit Lager und einem oder mehreren Fahrzeugen, benötigen Sie Werkzeuge, Maschinen, Gerätschaften und Material. Dieses beziehen Sie in der Regel von einem Großhändler. Um wirtschaftlich und übersichtlich zu arbeiten, lohnt es sich von Beginn an mit einer passenden Branchensoftware für das Handwerk zu arbeiten. Je nach Gewerk gibt es zahlreiche Anbieter für Kalkulationssoftware, digitale Tools und Apps für Handwerker. Die Digitalisierung im Handwerk schreitete weiter voran, setzen Sie deshalb auch auf eine mobile Arbeitsweise. Gerade die mobile Auftragsabwicklung beim Kunden vor Ort ist mittlerweile fester Bestandteil bei der Abwicklung von Aufträgen im Handwerk. Monteure sind in der Regel mit Notebooks oder Tablets ausgestattet. Auch das Führen eines Bautagebuchs empfiehlt sich von Beginn an, bestenfalls arbeiten Sie auch hier mit einer Bautagebuch Software oder App um ihre abläufe zu optimieren.

Sie sollten beachten, dass die Arbeit mit zu vielen unterschiedlichen Tools die auf verschiedenen Verträgen basieren, unterschiedliche Versionen, Funktionen und Bedienungsabläufe haben und zudem nicht miteinander kompatibel sind Sie mehr Zeit und Nerven kostet als eine einfache All-In-One Lösung.
Wenn Sie bereits Aufträge bearbeiten, bevor Sie eine Branchensoftware besitzen, können Sie auch mit einem Handwerkerrechnungs-Muster oder einer Vorlage arbeiten.

Wächst Ihr Betrieb sollten Sie die Mitarbeitersuche auf keinen Fall vernachlässigen.

 

4. Einhaltung der GoBD

GoBD sind „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” und müssen von Betrieben eingehalten werden. Die GoBD im Handwerk regeln welche steuerrechtlich Unterlagen Sie in welchem Umfang erfassen und wie lange Sie diese aufbewahren müssen. Auch hier hilft eine professionelle Handwerkersoftware, die ihnen die Arbeit größtenteils durch digitale Archivierung und umfassende Dokumentation Ihrer Prozesse abnimmt.

Digitalisierung im Handwerk für Existenzgründer: Branchensoftware und Apps nutzen

Nutzen Sie ein auf das Handwerk zugeschnittenes Rechnungsprogramm und passende Apps zur Digitalisierung Ihres Handwerksbetriebs. Hier ein spezielles Angebot für Existenzgründer – Branchensoftware ein Jahr gratis und unverbindlich testen:

Zum Streit V.1 Existenzgründerprogramm

4. Kundenaquise im Handwerk

Print-Medien

Ohne Werbung geht es nicht. Ihr Betrieb muss bekannt werden. Dazu eignen sich neben Print-Anzeigen in lokalen Medien oder einem Flyer besonders Online-Medien. Manche Betriebe setzen auch auf eine Image-Broschüre, die das Unternehmen präsentiert.

Online-Medien

Die Basis ist eine Website, die für mobile Endgeräte optimiert ist und auch im Internet gefunden wird. Unterstützen können auch Social-Media-Kanäle wie Facebook und Instagram. Über diesen Weg erreichen Sie kostengünstig viele Personen und steigern Ihren Bekanntheitsgrad ganz automatisch. Auch die Eintragung in verschiedenen Webportalen kann Aufträge bringen. Kunden suchen über diese Webportale Klempner, Tischler, Dachdecker oder Elektriker und werden über die Webportale fündig. Gerade Existenzgründer, die noch kein großes Werbebudget haben, können hier auf einfachstem Weg an Kunden kommen. Hier zwei Beispiele: www.wirsindhandwerk.de oder www.myhammer.de

Sonstige Möglichkeiten zur Kundenakquise

Einer der wichtigsten Bausteine für neue Aufträge ist das Empfehlungsmarketing. Denn gerade Empfehlungen von Bekannten, Freunden oder Verwandten haben einen besonders hohen Stellenwert. Haben Sie die ersten Aufträge souverän abgewickelt, werden Sie auch weiterempfohlen. Zeigen Sie sich auch bei Stadtfesten oder veranstalten Sie einen Tag der offenen Tür. Das sorgt für Transparenz und schafft Vertrauen. Bestehende Kunden sollten Sie binden. Informieren Sie diese regelmäßig über Aktionen und Neuigkeiten.

Fazit

Klar ist: Die Voraussetzungen und Chancen auf Erfolg standen für das Handwerk noch nie so gut wie jetzt. Der Bedarf ist größer denn je und potentielle Kunden warten überall.

Dennoch: Wenn Sie einen Handwerksbetrieb gründen, sollten sie sich gut vorbereiten und jeden Schritt überlegt gehen. Nur wer von Beginn an strukturiert vorgeht und alle Einflüsse und Gegebenheiten einbezieht, gründet erfolgreich. Hilfsmittel und Unterstützung gibt es ausreichend – nutzen Sie sie.

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