Aufmaß erstellen

Mit Streit V.1® erstellen Sie Ihr
professionelles Aufmaß

Das Erstellen des Aufmaß ist die Grundlage für Unternehmen für eine realistische Kalkulation, Bauabrechnung und Rechnungsstellung und bedeutet eine zeitaufwändige Erfassungsarbeit. Hinzu kommt, dass viele Planer, Architekten oder ausschreibende Stellen völlig eigene Vorstellungen von der Darstellung des Aufmaßes haben. Gut, dass es die professionelle Aufmaßlösung der Streit Datentechnik GmbH gibt. Dieses ist sowohl als kostenlose Solo-Variante erhältlich, als auch in die Handwerkersoftware Streit V.1 integriert.

Profitieren Sie von den Streit V.1 Aufmaßvarianten:

  • übersichtlich, einfach und professionell
  • professionelles Aufmaß in nur kurzer Zeit
  • mobil oder in der Hauptanwendung
  • als App mit "Aufmaß+"

 

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mehr Flexibilität dank Aufmaßvarianten
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Excel-Aufmaß für unterwegs

Präzise und digitale Planung für Profis – die Aufmaßprogramme von Streit

Bleiben Sie flexibel – je nach Anforderung die passende Aufmaßvariante

  • vertikale und horizontale Erfassung Ihres Aufmaß in der Hauptanwendung
  • Direktaufmaß als „Light“-Version – zur Erfassung der berechnenden Maße und Mengen ohne Dokumentation
  • Übersichtliche Aufmaßblätter in DIN A3 oder DIN A4  in Papierform vorbereiten
  • mobiles Excel-Aufmaß für unterwegs
  • Aufmaß-App für das Aufmaß direkt auf der Baustelle

Mobiles Excel-Aufmaß erstellen und übertragen

  • Vor-Ort-Erfassung des Aufmaß
  • Auslagern von kompletten LVs zum Aufmessen
  • Übertragung bereits erfasster oder vorbereiteter Aufmaßblätter zur Weiterverarbeitung
  • software- und systemunabhängig
  • flexible Bearbeitung / Weiterverarbeitung in der Hauptanwendung

Praktische Funktionen und Sicherheit

  • Erstellung der Aufmaßblätter und Übernahme der Daten aus den Leistungsverzeichnissen
  • flexible hierarchische Ordnung, nach Bauabschnitten, Etagen etc.
  • vertikale oder horizontale Erfassung – mit Erfassungshilfe
  • Export als intelligente Excel-Version für unterwegs und Import  in die Software Streit V.1
  • prüfbares Ausmaß nach § 14 Abs. 1 VOB/B als Nachweis der erforderlichen Mengen, Zeichnungen und andere Belege

 

Mit wenigen Klicks – Weiterverarbeitung Ihrer Aufmaßdaten

  • flexibel in alle Richtungen für Ihr Unternehmen nutzbar
  • Aufmaßblatt mit den Daten, wie von Excel gewohnt, direkt auf der Baustelle von iPad und Notebook drucken und bearbeiten
  • Einlesen der ausgefüllte Exceltabelle in die Streit V.1 Aufmaßsoftware
  • Übertragung per GAEB-Schnittstelle möglich
  • automatische Bereitstellung der Daten für die Rechnungsstellung – ohne zusätzliche Tipparbeit
  • blitzschnelle Teil- und Schlussrechnungsstellung

Aufmaß App für iOS, Android und Windows

Eine komfortable Variante ist die App "Aufmaß+". Sie erfassen Ihr Aufmaß damit zeitsparend und effizient mit dem iPad-, Android- oder Windows-Tablet und verfügen über eine Vielzahl von Funktionen:

  • Alle Projekte in der Baustellenübersicht
  • Aufmaß auf Basis vorliegender Leistungsverzeichnissen erfassen
  • Daten übersichtlich erfassen, übernehmen und bearbeiten
  • Übertragung an die  Hauptanwendung
  • Perfekter ÜBerblick und einfache Navigation
  • Aufmaß-Kategorien, Gruppierungsmöglichkeit und Filter
  •  Abgleich von Positonen im Angebot und Aufmaß

Mehr zur Aufmaß-App

Kostenloses Excel-Aufmaßprogramm

Testen Sie unser Aufmaß-Programm.

Bevor Sie sich für unser umfassendes Handwerkerprogramm entscheiden, können Sie unsere Leistung mit der kostenlosen Aufmaßsoftware für Excel testen. Ganz unabhängig von der Streit V.1 Lizenz.

Erfahren Sie mehr über unsere
Handwerkersoftware Streit V.1®

Lernen Sie Streit V.1 und unsere Apps in einer kostenlosen Live-Demo kennen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Häufige Fragen

Aufmaß bedeutet sowohl ein Aufzeichnen oder Messen von Gebäuden und Bauwerken, also auch die Festlegung der Bauleistungen mit verschiedenen Positionen. Erfasst werden dabei notwendige Leistungen und Materialien. Das Aufmaß ist die Grundlage zur Erstellung eines Angebotes oder Abrechnung eines Projektes. Es dient zur Erfassung und Ermittlung getätigter Leistungen. Gesetzesgrundlage zum Aufmaß erstellen ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB sowie das BGB.

Ein prüfbares Ausmaß muss nach § 14 Abs. 1 VOB/B als Nachweis die erforderlichen Mengen, Zeichnungen und andere Belege als Anlage enthalten. Somit werden Leistungen prüfbar abgerechnet.

Um ein Aufmaß zu erstellen wird noch häufig mit dem Zollstock und Notizblock gearbeitet. Auch auf Zeichnungen und Baupläne kann bei der Aufmaß-Erstellung zurückgegriffen werden. Besonders komfortabel ist jedoch die Nutzung einer App – wie die mobile Streit V.1 Aufmaß-Variante.

Weitere Streit V.1® Funktionen entdecken

Streit V.1® Preise und Kosten

Gerne informieren wir Sie unverbindlich über Kosten und Preise für die Handwerkersoftware Streit V.1 und dazugehörige Apps, die sich je nach Lizenzbedarf unterschiedlich gestalten.

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